Das Wegbleiben von der Wahlurne ist inzwischen zur traurigen Realität einer auf Partizipation angelegten Demokratie geworden. Schließlich, so der verbreitete antipolitische Affekt, bringe Wählen nichts. Doch was bisweilen unter dem Verweis auf die selbstgefällige Politik kaschiert wird, ist auch ein Zeichen von Ermüdung und selbstgerechter Einrichtung in der Demokratie.
Vergessen sind all jene Kämpfe, die erst zur Erringung des Wahlrechts ausgefochten werden mussten. Vergessen die großen Revolutionen, die den Herrschenden das Wahlrecht abgerungen haben. Daran wieder zu erinnern, wäre eine Funktion einer Wahlpflicht. Das mag man dann als Belehrung kritisieren. Aber Demokratie ist eben kein selbstverständliches Gut, sondern bedarf auch der alltäglichen Verteidigung.
Voraussetzungen für eine Wahlpflicht
Indes, die grassierende Politikverdrossenheit ist nicht nur ein Produkt einer ermüdeten Demokratie, sondern auch eines sich immer mehr entfremdeten Verhältnisses von Politik und Wähler. Vielfach entstammen die politischen Eliten entrückten Lebenswelten. Zudem sind die Steuerungsprobleme des Politischen inzwischen vielfach determiniert durch Globalisierung und Internationalisierung, kurzum: wenig nachvollziehbar.
Hier sind Politik und Medien aufgefordert, politisches Handeln wieder, wie in den Gründerjahren der Bundesrepublik durch die Generation der 45er, zu erklären und zu vermitteln. Zudem bedarf es wieder der Alternativen. Dem verbreiteten – und Verdruss erzeugenden – Eindruck des alternativlosen Vollzugs technisch-ökonomischer Zwänge durch die Politik muss wieder die emphatische Pluralität politischer Entwürfe entgegengestellt werden dürfen.
Denn Wahlpflicht setzt auch Wahlmöglichkeit voraus. Diese im medialen Diskurs wieder stärker in den Fokus zu rücken ist eine zentrale Aufgabe von Politik und vierter Gewalt. Ansonsten droht, so der Politologe Ruud Koole, ein Schwund an “konstitutionellen Werten” zugunsten der “antipolitischen Momente” einer Erregungs- und Empörungsgesellschaft, die zwangsläufig in populistischen Verwerfungen endet.
Gradmesser der Demokratiezufriedenheit
Gleichwohl ließe sich bereits heute die Wahlpflicht auch ohne diese Voraussetzungen begründen. Denn Nichtwählen wird als politischer Akt in der Politik bis heute, außer in Sonntagsreden, ignoriert. Es mag ja sein, dass der Nichtwähler sich bei der Wahlenthaltung etwas denkt, allein: Es kommt in der Politik nicht an.
Hier dürfte die Wahlpflicht einiges ändern. Denn einmal in der Wahlkabine, hat ein jeder Wähler eine probate Möglichkeit, seinen Verdruss deutlich zu kennzeichnen: indem er ungültig wählt. Schon die DDR-Machthaber fürchteten fast nichts mehr als den Anteil der ungültigen Stimmen bei Wahlen.
Und auch eine Demokratie wie die Bundesrepublik hat Angst vor dieser Form des geballten Protests. Indes, Nichtwähler zu akzeptieren, um obstruktive Protestwahlen zu verhindern, verschleiert lediglich die Entfremdung von der Demokratie.
In der Debatte um die Einführung einer Wahlpflicht liegt mithin nicht nur ein Auftrag an den Wähler, seinen Verdruss per Wahlakt zu formulieren, sondern auch ein impliziter Auftrag an die Politik, diese Debatte überflüssig zu machen.





















