Die europäische Integration darf nicht länger über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg geschehen. Leider hat das BVerfG dies in seinem Urteil ausgeklammert.
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ESM und Fiskalpakt gehen weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus. Das Bundesverfassungsgericht muss unsere Verfassung aber schützen. Das Recht dazu hat es.