Ich bin der erfolgreichste Mann, dem ich je begegnet bin. Hugh Hefner

Das deutsche Dilemma

Deutschland steht seinem Ziel eines ständigen Sitzes im Weltsicherheitsrat selbst im Weg. Die Responsibility to Protect kann inkompatibel mit dem deutschen Prinzip der Parlamentsarmee sein. Mit diesem gewollten Hindernis müssen wir leben.

Die Krise in Libyen brachte die Stunde der Wahrheit. Oder besser der Wahrheiten. Just in dem Moment, in dem sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufschwingt, dem bislang eher theoretischen Konzept der „Responsibility to Protect“ greifbaren Sinn zu geben, versagte sich das neue Ratsmitglied Deutschland dem gemeinsamen Handeln der Völkergemeinschaft. Erklärungen und Entschuldigungen für das deutsche Verhalten gibt es reichlich: der tief verwurzelte Nachkriegspazifismus, die Sorge der Partei des deutschen Außenministers um ihr Abschneiden in Landtagswahlen, das Bedenken, sich in ein nicht überdachtes militärisches Abenteuer zu stürzen.

Gewalt als ultima ratio

Zu allen Hintergründen der deutschen Enthaltung gesellt sich aber noch ein systemimmanentes Defizit: Berlin kann sich einfach nicht so schnell wie Washington, Paris oder London entscheiden, wenn es um den Einsatz seiner Soldaten geht. Seit das Karlsruher Verfassungsgericht 1994 das Prinzip des Parlamentsvorbehalts für Einsätze der Bundeswehr definierte, ist grundsätzlich jeder deutschen militärischen Mission außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ein Bundestagsmandat vorgeschaltet, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug, in der Regel für deutsche Staatsbürger. Kurz: kein Auslandseinsatz ohne parlamentarische Deliberation vor endgültiger Abstimmung.

Das ist dem schwerwiegenden Entschluss, die ultima ratio militärische Gewalt einzusetzen, deutsche Soldaten bewusst in Lebensgefahr zu schicken und nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gewaltsamen Geschichte Deutschlands, durchaus angemessen. Und doch ist es das, was uns von unseren Partnern in NATO und Europa entfremdet. Deren Exekutiven können handeln, während unsere Legislative debattieren muss. Der US-Präsident kann die „War Powers Resolution“ des Kongresses für 60 Tage vermeiden, die Bundeskanzlerin kommt am „Parlamentsbeteiligungsgesetz“ nicht vorbei. Eine Entscheidung, die wie die UN-Sicherheitsratsresolution 1973 fast buchstäblich fünf vor zwölf getroffen wurde, kann der Bundestag nicht leisten.

Was heißt „Parlamentsvorbehalt“ auf Französisch?

Diese Entscheidung aber scheint die Zukunft zu sein. Sie ist Präzedenzfall der Responsibility to Protect – die Verantwortung eines jeden Staates, seine Bürger vor Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnischer Säuberung zu schützen. Sie verpflichtet die Staatengemeinschaft, notfalls militärisch zu intervenieren, wenn eines ihrer Mitglieder in dieser Verantwortung versagt.

Nun hat der Sicherheitsrat der „Schutzverantwortung“ im Fall Libyen erstmals seit ihrer Konzeption 2001 Leben eingehaucht. Diese Instanz ist nicht perfekt, aber selbst ein Kritiker wie der linke amerikanische Nestor Noam Chomsky weiß: „Er ist das, was wir haben.“ Auch wenn die Entscheidung überhastet war, sie ist richtig. Die Alternative wäre das Nichthandeln gewesen. Und wie soll schon der irische Philosoph Edmund Burke gesagt haben: „Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Nun soll sich die Europäische Union auf einen humanitären Einsatz mit militärischem Schutz in Libyen vorbereiten. Und kleinlaut bereitet die Bundesregierung vor, dieses Mal nicht aus dem Ruder zu scheren, den vermutlich einzusetzenden EU-Einsatzverband nicht zu sprengen. Die Zeit wird erweisen, wie kompatibel die „Responsibility to Protect“ und der „Parlamentsvorbehalt“ sind. Je länger der Bundestag debattieren muss, desto weniger gehen die Konzepte konform. Für den so lang ersehnten permanenten Sitz Deutschlands im Weltsicherheitsrat bedeutet das: Wer keine Verantwortung übernehmen kann, sollte bescheiden bleiben. Vielleicht ist es Zeit, auf den ehrgeizigen Anspruch doch zu verzichten.

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    Zlotoff – 27.04.2011 - 15:03

    Warum sollte der Bundestag nicht auch kurzfristig über einen Einsatz debattieren und entscheiden können? Sowas wie in Libyen und anderswo baut sich ja doch über Tage und Wochen auf, und Washington, Paris und London haben ja nun auch nicht gerade nur innerhalb einiger weniger Stunden über ihren Einsatz entschieden. Gibt es nicht auch noch ein Bundessicherheitskabinett, das im absoluten Notfall über Einsätze entscheiden und sich das nachträglich vom Parlament bewilligen lassen kann? Also alles in allem ist es doch der politische Wille, der eine Nicht-Beteiligung Deutschlands bewirkt, scheint mir.

  • Theeuropean-placeholder
    RHaag – 30.04.2011 - 14:40

    Sehr geehrter Herr Mohr,
    vielen Dank für Ihren lesenswerten Kommentar. Insbesondere die Schlußfolgerung nach dem Motto “wer es nicht kann, soll es bleiben lassen” findet zunächst meine Zustimmung. Allerdings drückt ja der Terminus “responsibility” auch ein gewisses Zwangsmoment mit aus; ich
    bin zwar kein Jurist, jedoch kann ich mir gut vorstellen, das sich die jüngeren Entwicklungen im internationalen Völkerstrafrecht (u.a. die stetig präzisierten Definitionen der vier "Kernverbrechen“ Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression durch den IStGH), in Verbindung mit der Völkermord-Konvention und anderen Elementen, z.B. des Völkergewohnheitsrechts schon in rel. naher
    Zukunft (im Fall Lybien konnte man es schon ansatzweise beobachten) zu einem rechtsverbindlichen, nicht wie bisher eher moralischen Rahmen internationaler Politik zusammenfügen könnten – zumindest auf dem Papier. Dass ein auf diese Art verrechtlichtes internationales System unter den gegebenen Bedingungen in der Praxis nicht zu 100 Prozent funktionieren
    kann, ist wohl offensichtlich, auch einen eigenen Straftatbestand der “unterlassenen Hilfeleistung” werden wir auf internationaler Ebene wohl nicht miterleben (auch wenn sich ein solcher, den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, womöglich aus dem
    Völkergewohnheitsrecht und dem IStGH-Statut herleiten ließe).
    Der deutsche Staat, der angeblich einen derart hohen Wert auf die Beachtung von Menschenrechten legt (gerade wegen seiner Geschichte!), sollte hinsichtlich dieser begrüßenswerten Entwicklungen seine Zurückhaltung bezüglich der konkreten Durchsetzung von internationalem Recht sehr vorsichtig dosieren. Es ist widersinnig, den IStGH mitzubegründen (Deutschland war eine der treibenden Käfte), also die Täter bestrafen zu wollen, in den Verlauf ihrer Taten aber nicht einzuschreiten. Ob Deutschland dabei im Sicherheitsrat sitzt oder nicht, ist meiner Ansicht nach für die Opfer dieser Rechtsbrüche eher zweitrangig, für Deutschland bedeutet dieser Umstand dagegen in der Tat einen Unterschied – zwischen kleiner und großer Blamage.

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119590455 1

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