Wenn ein Fluss durch drei Länder fließt und eins dieser Länder einen Staudamm baut, so ist es nicht verwunderlich, dass in anderen Ländern geschimpft wird. Die Einsicht, dass eine Veränderung am Teilbereich auch Auswirkungen auf das große Ganze hat, ist trotz ihres Alters unverstanden – genau aus dem Grund werden weiter Staudämme in die Landschaft gebaut und sich anschließend über die Reaktion der Nachbarländer gewundert.
Gurken und Bienenschwärme
Umso bedenklicher, dass diese erdrückend einfache Logik nicht auch auf andere Bereiche angewandt wird, und sich die Politik statt allgemeiner Lösungen mit der Gesetzgebung aufs Mikromanagement versteift. Gerade als Deutsche haben wir einen fast schon legendären Sinn für Überregulierung, gegen den selbst die vielmals kritisierte EWG-Gurkenverordnung oftmals blass aussieht – man denke nur an die bienenrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik:
BGB § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
Selbst in diesem Teilbereich des Lebens, hat der Gesetzgeber für alle Eventualitäten vorgesorgt:
BGB § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
Warum all die Analogien über bewegliche Objekte? Weil das Internet letztlich nichts anderes ist als ein solches Phänomen, welches sich nur schwer festnageln lässt. Dennoch versuchen Regierungen, das Netz immer wieder per Gesetz in eine Form zu drücken, die wenig elegante Ergebnisse nach sich zieht. Das beste Beispiel dafür war die Reform des klangvollen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, welcher 2010 trotz anfänglichem Rückenwind aus der Politik mit voller Wucht an der Klippe der Realität zerschellte. Die diesem Vertrag unterliegende Logik war bereits fehlerhaft – denn so ehrenwert seine Absichten auch waren, galt er natürlich nur im Gebiet der Bundesrepublik und damit in einem herzlich kleinen Teil des weltumspannenden Netzwerkes.
Nun verlangt niemand einen rechtsfreien, virtuellen Raum – doch tatsächliche Regeln darüber müssen sich von Konzepten wie dem Nationalstaat und dessen Rechtslage emanzipieren. Nicht umsonst gibt es für zahllose interstaatliche Probleme ein internationales Recht – und mag dieses auch in vielerlei Hinsicht noch in den Kinderschuhen stecken, so ist es bei Weitem eine elegantere Lösung als zahllose, überlappende und nationale Regeln für die gleiche gemeinsame Herausforderung.
Verbindliche Regeln für alle
Wenn die Regierung nicht zum Papiertiger verkommen möchte, die erneute Gesetzeslagen wie das Bienenrecht verbricht, so muss sie aufhören, dem Internet immer neue Deckel aufzusetzen, die nicht recht passen wollen. Es ist im Interesse aller, endlich verbindliche Regeln für das Netz zu finden – nicht zuletzt, da diese oftmals Probleme beträfen, welche wesentlich realistischere Analogien ins echte Leben besitzen. Somit ist uns wenig dabei geholfen, wieder völlig von vorne anzufangen – denn werden mit Staudämmen zumindest noch Seen gestaut und Opern komponiert, so resultiert die aktuelle Rechtslage stattdessen nur in gesperrten Musikvideos.
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