Das fast einstimmig positive Lob der Parlamentarier aller Couleur, die in Papst Benedikt XVI. einen „klugen“ Redner erkannten (Gysi), die Rede als Vorlesung empfanden (Beck), sich an Aufgaben eines Rechtsstaates erinnert fühlten (Oppermann), die ferner erkannten, „dass der innere Kompass für die Grundorientierung“ als „Grundlage verantwortungsvollen Handelns“ wichtig sei (Brüderle), die die Zusammengehörigkeit von Rechtsstaat und Freiheit als „Botschaft“ wahrnahmen (Glück) und „die Grenzen des Mehrheitsprinzips“ der parlamentarischen Demokratie „als besonders wichtigen Punkt“ hervorhoben (Lammert), vermittelt vom Bundestag das Bild einer einmütigen, weihrauchvernebelten „Una Sancta Ecclesia“, die mithilfe des „deutschen“ Papstes Benedikt XVI. die „Würde des Menschen“ für sich neu entdeckt.
Gut und Böse
Warum reicht Benedikt das Mehrheitsprinzip in „Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde […] geht“ nicht aus? Sicher – der Appell an ein „hörendes Herz“ lässt sich als Verweis darauf verstehen, dass heute auch mit parlamentarischen Mehrheiten die „Würde des Menschen“, die laut Art. 1 GG unantastbar ist, nicht ausgehebelt werden darf. Einem solchen Ansinnen aber ist mit Art. 79,3 GG ohnehin ein Riegel vorgeschoben; die Gründe dafür sind hinreichend bekannt. Vermitteln die Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat also gegenwärtig den Eindruck, ohne ihr Gewissen zu prüfen, leichtfertig in Mehrheitsentscheidungen an der Würde des Menschen vorbei abzustimmen?
Es scheint dem Redner am zweiten Teil des Zitats gelegen zu sein, an der „Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen“. Hätte eine ProfessorIn der Rechtsphilosophie, des Rechts oder der kritischen Theologie diese Rede gehalten – niemand würde an der Interpretation dieser Worte zweifeln. Da aber ein Papst gesprochen hat, der allein ob seines Amtes keine „Persönlichkeit voller Demut“ (Meinhardt) sein kann, sondern im Gegenteil anmaßend als der „Stellvertreter Gottes auf Erden“ wandelt, für sich Unfehlbarkeit (infallibilitas) beansprucht und ob des Jurisdiktionsprimat „die volle, höchste und universale Gewalt“ über die Kirche innehat, schwingt in dieser Rede all das mit, wofür Papst Benedikt innerkirchlich und außerkirchlich (denn er erhebt den Anspruch, für alle Menschen zu sprechen) steht, was er für gut und was für böse definiert: Der Verweis auf das Naturrecht als „katholischer Sonderlehre“ verleiht dieser Lesart zusätzlich Gewicht.
Zweifelhafte Moralapostel aus Rom
Daher hat der Text etwas „Moralisierendes“, „Belehrendes“, wobei er gleichzeitig die Schattenseiten eines reaktionären Kirchenapparates verschweigt. Neben Ströbele und einigen anderen sind es vor allem Parlamentarierinnen, die Kritik üben: Gieße verlangt das „hörende Herz“ auch von „der katholischen Kirche“ und beklagt, dass sie leider „bei den vielen Fällen sexuellen Missbrauchs eher den Täterschutz im Blick [hatte] als das Leiden der Opfer“. Künast erinnert an das (nur vordergründig) Nicht-Gesagte: Der Papst habe wichtige Fragen offengelassen, wie Aussagen zu unterschiedlichsten Lebensentwürfen etwa von Wiederverheirateten, Schwulen und Lesben. Und Roth klagt die „Menschenrechte“ und die „Achtung der Menschenwürde als die Grundprinzipien Europas“ folgerichtig auch für Schwule, Lesben, Flüchtlinge, Menschen anderer Glaubensrichtungen oder mit atheistischen Überzeugungen, für Wiederverheiratete und Geschiedene ein und sieht darin einen „Appell an die eigene Institution“. Dem ist nur zuzustimmen.
Leserbriefe
- 1
- 2




















Wertes Frl. Kerstin Poruner,
wo anders haben Sie geschrieben:
Allen ‘Usern’ möchte ich bei deieser wichtigen Frage mit auf den Weg geben: Autor und Werk sind absolut zu trennen.
—Ach?????—
Als ‘Autorin’ erscheinen Sie ‘aufgeweckt’. Sehr sogar. Jedenfalls was Ihr Werk ‘unheimliche Kirche’ angeht.
Wertes Frl. Kerstin Poruner,
wo anders haben Sie geschrieben:
Allen ‘Usern’ möchte ich bei deieser wichtigen Frage mit auf den Weg geben: Autor und Werk sind absolut zu trennen.
—Ach?????—
Als ‘Autorin’ erscheinen Sie ‘aufgeweckt’. Sehr sogar. Jedenfalls was Ihr Werk ‘unheimliche Kirche’ angeht.
… tausche in der Anrede ‘u’ gegen ‘z’ – pardon ;-)
Verehrtes Herrlein ‘Blonder Hans’,
mit Verspätung reagiere ich auf Ihren Kommentar und melde amüsiert zurück:
Wenn Sie das ‘Frl’ gleich mit korrogiert hätten, wärs noch besser, oder wollten Sie tatsächlich mit ‘Herrlein’ angesprochen werden?
MfG, KP.
Wenn der Papst als Papst den Bundestag beschallen darf, darf es auch der Ayatollah, Lama, Ron Hubbard oder der Abgesandte des Fliegenden Spaghettmonsters. Gewiss.
Benedikts/Ratzingers Ansatz dermaßen ungeprüft in die Tonne zu treten, ist aber wohlfeil. Wo ist ohne Naturrecht/Gottesrecht oder andere ähnliche Ansätze denn der große Aufschrei z.B. über die so genannte Abtreibung? So wäre wohl ein Argument, das sich teilen ließe oder auch nicht. “leichtfertig in Mehrheitsentscheidungen an der Würde des Menschen vorbei abzustimmen”, das wäre für einen Abtreibungs-Ablehner gegenüber dem Bundestag ein tatsächlicher Vorwurf.
Wohlfeil, wie gesagt, leider.
Warum reicht Benedikt das Mehrheitsprinzip nicht in Grundfragen des Rechts, wenn es um die Würde des Menschen geht?
Vielleicht haben die, die sich in unserer Gesellschaft ihrer Würde beraubt sehen, darauf eine klügere Antwort, als die Autorin des Artikels.
Sich in einer solch gewichtigen Frage mit feindseliger Rhetorik gegen eine durchaus kritikwürdige Institution zu begnügen, ist allerdings mager!