Nirgendwo sieht man so viele Menschen, die öffentlich in Trainingsanzügen rumschlurfen wie in Berlin. Thilo Sarrazin

Erwartungen muss nicht entsprochen werden

Die fehlende rechtliche Regelung für die Anwendung der PID signalisiert, dass es sich hierbei nicht um eine gesellschaftliche Frage handelt. Das negative Werturteil der PID über Menschen mit Behinderungen wird somit ausgeblendet. Anstatt einer Zulassung der PID sollten die Unterstützungsleistungen für Familien mit behinderten Kindern konkret verbessert werden.

Bis zum Sommer 2010 gab es keine öffentliche und politische Debatte um eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland. Es herrschte ein sehr breiter Konsens, sie sei durch das Embryonenschutzgesetz verboten, und sie wurde auch nicht im Zusammenhang mit dem Gendiagnostikgesetz im Jahr 2009 thematisiert.

Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 hat die Situation verändert. Vorausgegangen war die Selbstanzeige eines Arztes, der bei drei Frauen die PID anwandte, von denen eine ein Kind bekam. Nach dem BGH lässt sich aus dem Embryonenschutzgesetz nicht mit ausreichender Bestimmtheit ein Verbot der PID ableiten – der Arzt wurde freigesprochen.
Diese gerichtliche Entscheidung hat beim Gesetzgeber Entscheidungs- und Handlungsbedarf ausgelöst. Er kann sich nicht mehr nicht entscheiden. Darüber sind sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags einig. Eine fehlende rechtliche Regelung wäre ein Signal, die Etablierung und Anwendung der PID sei keine gesellschaftliche Frage, sondern allein Sache der Ärztinnen und Ärzte sowie der Paare, die sich erhoffen, mit der PID ein Kind bzw. ein Kind ohne Behinderung zu bekommen.

Die gesellschaftlichen Folgen werden ausgeblendet

Bei einem solchen Vorgehen würden insbesondere die gesellschaftlichen Folgen der Etablierung des Verfahrens, die mit einem negativen Werturteil über Menschen mit Behinderungen verbunden sind, ausgeblendet. Der Anwalt und Bioethikexperte Oliver Tolmein weist zu Recht darauf hin, dass der Bundestag in den letzten Jahren wichtige Gesetze gegen die Diskriminierung von und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erlassen hat. Die embryopathische Indikation beim Schwangerschaftsabbruch wurde abgeschafft.

Ein anderes wichtiges Gesetz aus der jüngsten Vergangenheit ist das seit März 2009 gültige Gesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es verpflichtet den Staat, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern. Klischees und Vorurteile sollen abgebaut und Menschen mit Behinderung sollen sich ihrer eigenen Würde bewusst werden – alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Art der Beeinträchtigung. Ein nach wie vor häufiges und gerade im Zusammenhang mit der PID immer wieder geäußertes Vorurteil ist es aber, ein Leben mit Behinderung sei ein Leben voller Leid und geminderter Lebensqualität. Eine Zulassung und Etablierung der PID würde dieses Vorurteil verstärken und widerspräche auch aus diesem Grund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Regelungsbedarf im Umgang mit "überzähligen“ Embryonen

Ein bisher im Diskurs ausgeblendetes Thema ist das der "überzähligen“ Embryonen. Durch die starke hormonelle Stimulation der Frau werden mehr Embryonen erzeugt, als ihr anschließend übertragen werden. Schließlich ist die Auswahl der Embryonen, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung erzeugt wurden, für die PID konstitutiv. Eine Zulassung der PID zieht also einen Regelungsbedarf im Umgang mit den "überzähligen“ Embryonen nach sich.

Für Paare, die unter dem Druck stehen, ein gesundes Kind bekommen zu wollen, wäre ein Verbot eine große Enttäuschung. Sie ernst zu nehmen heißt aber nicht, dass ihren Erwartungen entsprochen werden muss. Auch diejenigen, die für eine begrenzte Zulassung eintreten, werden Paare enttäuschen. Deshalb ist es unter anderem wichtig, die Unterstützungsleistung für Familien mit behinderten Kindern konkret zu verbessern.

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    h.f.ullmann – 17.02.2011 - 11:01

    “Die gesellschaftlichen Folgen werden ausgeblendet”

    entweder wir schaffen eine Gesellschaft in der gleichberechtigte, emanzipierte und starke Frauen mit 25 Jahren ihre Familienplanung aufnehmen , vielleicht sogar im günstigsten Falle abgeschlossen haben, oder wir erlauben die PID.

    Alles andere zeugt von Unwissenheit und Realitätsverfremdung. Die Eizellen einer Frau mit 35 sind zu 90% suboptimal, und dies scheint zur Zeit das akzeptierte Alter für Geburten einer berufstätigen Frau zu sein. Wenn sie die Chance für die Geburten behinderter Kinder nicht senken wollen und anstatt noch mehr Hilfe einfordern, dann müssen sie sich gefallen lassen dass sie nichts weiter als Klientelerhaltung betreiben anstatt tatsächlich zu helfen ..

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