Wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, welche der von uns aufgestellten Regeln, Gesetze und Begriffe in Zeiten der digitalen Revolution zukünftig noch Gültigkeit besitzen. Jeder digitalisierbare Inhalt, z. B. Bilder, Musik, Sprache, Filme, Bücher und in Zukunft vielleicht noch mehr, ist jederzeit und überall, beliebig oft, verlustfrei und ohne Kosten reproduzierbar. Content ist immer und überall verfügbar.
Bisherige Geschäftsmodelle sahen seit Gutenberg vor, den Träger von Content zu verkaufen. Das war bei Büchern, Zeitungen, Schallplatten, CDs und DVDs über viele Jahre ein sehr erfolgreiches Modell. Nicht umsonst nennen sich Konzerne der Musikindustrie ja selbst Tonträgerunternehmen. Der Inhalt wird in Zukunft aber keinen Träger mehr benötigen. Deswegen wird auch dieses Geschäftsmodell nicht mehr funktionieren.
Wer nicht umsattelt, geht unter
Nun ist es aber nicht Aufgabe des Gesetzgebers, überkommene Geschäftsmodelle staatlich zu subventionieren. Mich erinnert hier einiges an die Geschichte vom Pony-Express. Für eine kurze Zeit war der Pferde-Staffellauf die schnellste Möglichkeit, Nachrichten von einem Ende des amerikanischen Kontinents an das andere zu befördern. In zehn Tagen konnten Nachrichten über 3.000 Kilometer transportiert werden. Mit der Einführung des Telegrafen 1861 war das Geschäftsmodell hinfällig. Wir lernen heute daraus: Rechtzeitig “umsatteln”. Wer das nicht kann, wird untergehen.
Es wird künftig nur noch sehr eingeschränkten Bedarf für Mittelmänner geben, die Content auf einem physikalischen Träger verkaufen. Das muss nicht für alle Grund zur Klage sein, denn gerade in der Musikbranche zeigt sich, dass es sehr wohl tragfähige Vertriebsmodelle gibt – auch ohne Kopierschutz. Wer sich durchsetzen kann, ist also eine Frage seines intelligenten Geschäftsmodells, nicht aber des Gesetzgebers.
Vom digitalen Wandel sind alle Branchen betroffen, deren Produkte sich einfach digitalisieren lassen. Raubkopien sind dabei kein neues Phänomen – manchmal hat die Bedrohung durch Piraterie sogar zu neuen Ideen geführt. Public-Domain- oder Open-Source-Software stellt für viele Unternehmen ein tragfähiges Geschäftsmodell dar. Es wird nicht mehr das eigentliche Geisteswerk auf einem Datenträger verkauft, sondern nur noch eine Dienstleistung im Umfeld.
Es muss ein Interessenausgleich gefunden werden
Auch im Internet muss es möglich sein, unter Einhaltung des Datenschutzes bestehende (Urheber-)Rechte effektiv durchzusetzen. Hierfür brauchen wir Lösungen. Diejenigen, die etwas erschaffen, sollen auch die Möglichkeit haben, dafür entlohnt zu werden. Auf der anderen Seite muss aber auch das Recht der Nutzer auf Privatkopien gewahrt bleiben.
Wir müssen grundsätzlich auf die Veränderungen eingehen. Es muss ein Interessenausgleich gefunden werden zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer. Dieser Ausgleich könnte durch eine Neuorientierung der Urheberrechtsschranken ermöglicht werden. Diese reflektieren heute exklusiv die Position des Urhebers, ohne dem Nutzer eigene Interessen oder Motivationen zuzugestehen. Der Nutzer wird so in die Rolle des Konsumenten ohne Möglichkeit zur Interaktion mit dem Werk gezwängt.
Das ist nicht mehr zeitgemäß. Die Urheberrechtsschranken der Zukunft könnten sich weg von grundsätzlichem Verbot der Verwertung mit wenigen Ausnahmen hin zu einer Definition von Freiräumen entwickeln, die den Nutzern einen verlässlichen Rechtsrahmen für die öffentliche Rezeption und die Weiterentwicklung von Content stellt.



















Soll das heißen, dass die Zeit des Kinos weitgehend vorbei ist, weil das Tauschen der allerneuesten Filme per P2P zwecks Vorführen im Heimkino als neue Realität akzeptiert werden muss? Was wären dann die alternativen Geschäftsmodelle, die künftig die Finanzierung teurer Filme ermöglichen werden?