Nieder mit Chomeini ... Mir Hossein Mussawi

Ehe, wem Ehe gebührt

Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen im Steuerrecht der Ehe gleichgestellt werden. Die Ehe sollte trotzdem heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben – das sagt auch das Bundesverfassungsgericht.

Initiativen, die das Ziel verfolgen, Schwule und Lesben vor Diskriminierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem Nachdruck.

Auch wenn die christlich-liberale Koalition bei der Gleichstellung bereits viel erreicht hat, sind noch einige Bereiche offen – etwa die nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung im Steuerrecht. Ich trete dafür ein, dass auch eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit bekommen, sich zusammen veranlagen zu lassen und dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbundenen Splitting-Verfahrens zu kommen.

Selbstbewusst Position beziehen

Viele Finanzgerichte haben den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG bereits für verfassungswidrig erklärt. Im kommenden Jahr erwarten wir dazu eine verbindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG). Betrachtet man die Entwicklungslinien der Rechtsprechung des BVerfG, so scheint es mir eindeutig zu sein, dass das Gericht hier ebenfalls eine gleichheitswidrige Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften erkennen wird. Wie in anderen Fällen zuvor, wird der Gesetzgeber also eine juristische Niederlage erleiden. Das aber schadet dem Ansehen der Politik insgesamt – das will ich gerne vermeiden. Zudem haben wir als Parlamentarier – der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber insgesamt – einen Auftrag zu politischer Gestaltung. Diesen sollten wir ernst und daher auch wahrnehmen. Im Verfassungsgefüge unseres gewaltengeteilten Staates dürfen wir uns nicht hinter der zu erwartenden Entscheidung des BVerfG verstecken, sondern sollten selbstbewusst Position beziehen und die umfassende Gleichstellung im Steuerrecht jetzt umsetzen.

Auch haushalterisch sehe ich gegen die Gleichstellung keine wirklichen Bedenken. Für die rund 25.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in unserem Land wären aufgrund des Splittings Mindereinnahmen von etwa 30 Millionen Euro zu erwarten. Im Vergleich zum Gesamtvolumen von 15 Milliarden Euro für das Ehegattensplitting insgesamt erscheint mir dies vertretbar.

Die Gleichstellung beim Ehegattensplitting ist aber für mich mehr als eine bloß juristische oder finanzielle Frage. Wenn sich zwei Menschen dauerhaft verbinden und gegenseitig Verantwortung füreinander übernehmen, dann bin ich der Überzeugung, dass dies gefördert werden sollte. Das empfinde ich als einen durchaus konservativen Wert und dies entspricht auch meinem Staatsverständnis. Es kann dabei aber nicht darauf ankommen, ob es um eine heterosexuelle oder eine homosexuelle Partnerschaft geht.

Eine Ehe besteht aus Mann und Frau

Ich trete also klar und eindeutig für eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein. Bei den weitergehenden Initiativen, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, bin ich hingegen skeptisch.

Die Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 6 Grundgesetz ist klar und unmissverständlich: Es versteht die Ehe als eine „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. Das bedeutet, wir müssten zuerst unsere Verfassung ändern, um die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Solange dies nicht erfolgt ist, stehen Initiativen dazu nicht im Einklang mit der Verfassung. Initiativen, die aber letztlich vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen werden würden, schaden dem Ziel der Gleichstellung mehr, als sie nutzen. Ich will stattdessen die Anstrengungen darauf richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstellung voranzutreiben – so wie beim Ehegattensplitting.

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