Lasst die Kirche im Dorf, lasst die Kreuze in den Schulen. Christian Wulff

Schwule und andere Ehen

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil, das Schwulen die gleichen Erbrechte wie heterosexuellen Paaren zuspricht, wollen einige Politiker nun auch das Steuerrecht entsprechend verändern. Damit würden aber die Gründe für die Steuerprivilegien Verheirateter verwässert.

Unter den Bedingungen des Sozialstaats bedeutet Gleichberechtigung die gleichmäßige und unterschiedslose Ausweitung seiner finanziellen Leistungen. Weil die Verweigerung einer staatlichen Begünstigung schnell als Diskriminierung gilt, wird jede Wohltat und Förderung, die einmal einer Gruppe zugestanden wurde, irgendwann auch allen anderen gewährt, selbst wenn diese die Kriterien, die dazu führten, dass es überhaupt zu einer staatlichen Intervention kam, in keiner Weise mehr erfüllen.

Es gibt gute Gründe, warum Schwulen im Erbschaftsfall die gleichen Freibeträge zustehen

So konnte es nicht ausbleiben, dass nach dem Verfassungsgerichtsurteil, wonach Schwulen die gleichen Erbrechte zustehen wie anderen Paaren, nun als Nächstes eine Angleichung der Steuergesetze in Rede steht. In Sonderheit das Privileg des Ehegattensplittings, das Verheirateten eine Wahl der Steuerklasse ermöglicht, soll zügig auf homosexuelle Paare ausgedehnt werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte noch am Tag der Urteilsverkündung, dass jetzt “die Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht” beendet werden müsse. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP kündigte eine entsprechende Initiative ihres Hauses an. Und für die CDU, die nie mehr abseitsstehen möchte, wenn es darum geht, Fortschrittlichkeit unter Beweis zu stellen, verlangte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller die steuerliche Förderung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

Es gibt gute Gründe, warum schwulen Lebenspartnerschaften im Erbschaftsfall die gleichen Freibeträge zustehen wie Ehepaaren – wer Menschen dazu verpflichtet, in guten wie in schlechten Tagen füreinander einzustehen, muss ihnen auch die Rechte einräumen, die sich aus einer solchen Bindung ergeben, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Beim Steuerprivileg für Verheiratete allerdings fördert der Staat gezielt eine Institution, an der ihm viel liegt, weil sie für seinen Fortbestand wenn schon nicht unerlässlich, dann doch ziemlich bedeutsam ist: Noch immer kommen die meisten Kinder aus einer Ehe, 70 Prozent der Geburten geht eine Heirat voraus. Diese Subvention ist also an eine Voraussetzung gebunden, die Schwule schlechterdings nicht erfüllen können, jedenfalls nicht unter den Bedingungen, unter denen normalerweise Kinder zur Welt kommen.

Die Zahl kinderloser Ehen ist viel kleiner als behauptet

Ein Argument lautet nun, dass vom Ehegattensplitting auch viele heterosexuelle Paare profitieren würden, die nie Kinder in die Welt setzten und dies auch nicht vorhätten. Doch deren Zahl ist viel kleiner als behauptet. Tatsächlich bleibt nur eine Minderheit von Ehen kinderlos: Von den verheirateten Frauen im Alter zwischen 35 und 49, also der Gruppe, die mutmaßlich ihren Kinderwunsch wenn möglich realisiert hat, haben nur 14 Prozent keinen Nachwuchs. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass man aus Prinzip keine Ungleichbehandlung bei staatlich gewährten Privilegien will, aber dann muss auch für den Viertklässler das Seniorenticket gelten und für den Millionär der Wohnberechtigungsschein. Ob das die Streiter wider die Diskriminierung glücklicher macht?

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    Wolfgang Stocker – 23.08.2010 - 13:38

    Eine statistische Zahl ohne weitere begleitende Informationen als Durchschnitt in den Raum zu stellen, hat sicher einen gewissen Charme.
    Allerdings zeigt ein Blick auf genauere Informationen ein beängstigenden Trend:
    Im Jahr 2008 wurde im Mikrozensus erstmals die Frage nach den geborenen Kindern erhoben. Sie wird zukünftig regelmäßig im Abstand von vier Jahren allen Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren gestellt10.

    Der Mikrozensus 200811 brachte die folgenden Ergebnisse:

    “Insgesamt waren 2008 unter den 40- bis 44-jährigen Frauen 21 Prozent kinderlos, der Anteil bei den 50- bis 54-Jährigen lag bei 16 Prozent. Unter den 60 bis 64 Jahre alten Frauen hatten 12 Prozent keine Kinder geboren.
    In Ostdeutschland gibt es deutlich weniger kinderlose Frauen als im Westen. Unter den 40- bis 75-Jährigen im Westen haben 16 Prozent keine Kinder, im Osten sind es 8 Prozent. Bei den 35- bis 39-Jährigen haben im Westen bisher 28 Prozent keinen Nachwuchs, im Osten lediglich 16 Prozent.
    In Westdeutschland besteht ein Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Kinderlosigkeit. 26 Prozent der Frauen mit hoher Bildung haben keine Kinder, bei mittlerer Bildung liegt der Anteil bei 16 Prozent und bei Frauen mit niedriger Bildung bei 11 Prozent.
    Unter den westdeutschen Akademikerinnen zwischen 40 und 75 Jahren haben 28 Prozent keine Kinder, bei den Ostdeutschen mit akademischen Grad nur 11 Prozent.
    Von allen 25- bis 39-jährigen Frauen waren 2008 83 Prozent der Ehefrauen auch Mütter. Unter den Geschiedenen, getrennt Lebenden oder verwitweten Frauen betrug der Mütteranteil 79 Prozent. Unter den nicht verheirateten, aber in einer Lebenspartnerschaft lebenden Frauen waren 36 Prozent Mütter. Unter den ledigen Frauen haben 15 Prozent Kinder auf die Welt gebracht.
    Frauen mit Migrationshintergrund sind seltener kinderlos als die in Deutschland geborenen Frauen. 13 Prozent der 35- bis 44-jährigen Zuwanderinnen haben keine Kinder, bei den in Deutschland geborenen sind es 25 Prozent. Unter den 25- bis 34-Jährigen haben 39 Prozent der Frauen mit Migrationshintergrund bisher keine Kinder, bei den Frauen ohne sind es 61 Prozent.”

    Quelle: Wikipedia

    Es ist also festzustellen, dass die Geburtenrate nach unten hin deutlich absinkt. Im Bereich der eigentlich am besten geburtsfähigen Frauen zwischen 25 und 34 sind es 61 %. Diese Zahl wird auch noch weiter steigen. Diesen Trend gilt es, zu brechen. Eine Durchschnittszahl von 19 % hört sich wenig an, weil die kinderlosen Ehepaare nicht erfasst sind, deren Kinder schon aus dem Haus sind.
    Von den etwa 21,1 Mio. Ehepaaren sind das immerhin nach der Statistik von 2006 etwa 9,7 Mio.Ehepaare ohne Kinder.
    Das heisst, das knapp die Hälfte der Ehepaare keine Kinder mehr erzieht. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion um die Abschaffung des Splittingvorteils für Ehepaare zu führen.
    Aus meiner Sicht sollten Ehen, die Kinder grossziehen bis zum Abschluß des ersten Ausbildungsganges oder Abschluß des ersten Studiums unterstützt werden. Davor und danach sollte die Förderung aus Gleichheitsgründen für alle wegfallen. Der Vergleich mit dem Seniorenticket und dem Wohnberechtigungsschein hinkt dermaßen, das es fast wehtut. Klar kann ich bestimmte Gruppen bevorzugen, aber ich muss die Gleichheit zwischen vergleichbaren Sachverhalten beachten. Ein 4 jähriges Kind ist eben kein Senior, ein Millionär eben nicht HartzIV-Empfänger.
    Aber 2 Paare, die keine Kinder erziehen, sind vergleichbar. Und wenn davon 1 Paar gleichgeschlechtlich ist, muß es neben den gleichen Pflichten, die es hat, auch gleiche Rechte bekommen.
    Der Schutz der Ehe als biologische Reproduktionseinheit ist am besten über ein Familiensplitting zu erreichen. Ehe ich es vergesse – auch gleichgeschlechtliche Paare erziehen Kinder. Sie haben auch in diesem Fall gleich Ansprüche. Warum sollten gleichgeschlechtliche Paare bestraft werden, wenn sie den Auftrag des Staates, Kinder zu haben, erfüllen?

    Denn das scheint doch der Kern zu sein, in Deutschland lebende Ehepaare sollen wieder mehr Kinder bekommen …

  • Theeuropean-placeholder
    elizabeth – 24.08.2010 - 16:39

    dem artikel liegt ein grundsätzlich fehler zu grunde. ein demokratisches system wie deutschland, das sich über seinen sozialstaat definiert, darf keine strukturelle diskriminierung dulden. egal in welche richtung man die statistiken auswertet. es kann einfach nicht sein das man ein modell massiv steuerlich begünstigt, und alle anderen lebensmodelle die davon nur minim abweichen diese vorteile verweigert. diese form von gleichberechtigung ist das mindeste.

    wofür ist das ehegattensplitting denn da? das die bayerische hausfrau steuerlich begünstigt wird? das die gesellschaft nicht vergisst das der verheiratete entwurf die norm ist (egal ob mit kind oder ohne) oder wofür? fakt ist das die argumentation der “kindesförderung” ein falsches argument ist, denn das homo-paar, die alleinerziehende und alle anderen nicht-hetero-beziehungen die kinder erziehen wird dieses privileg verwehrt. es bleibt nur der schluss das die berechtigung fürs “splitting” willkürlich gesetzt wurden. im jahr 2010 ist das ein skandal

  • Theeuropean-placeholder
    Hans Kolpak – 01.10.2010 - 00:11

    Eigentlich können wir jetzt den Unfug, mit Steuern steuern zu wollen, beenden. Die Kassen sind leer. Jedes Verschenken von geliehenem Geld ist gelogen.

    Um die Staatsquote von 50 Prozent im Laufe von 30 Jahren auf 10 Prozent zu bringen, können wir das Wissen und Können von Menschen anzapfen, um schrittweise eine einfache Steuer einzuführen: www.einfacheSteuer.de .

    Und Ihr nächstes Buch, verehrter Herr Fleischhauer, mag dann lauten: “Unter Steuern”.

  • Theeuropean-placeholder
    Katharina M. – 29.11.2010 - 08:59

    “Es gibt gute Gründe, warum schwulen Lebenspartnerschaften im Erbschaftsfall die gleichen Freibeträge zustehen wie Ehepaaren "

    Und was ist mit den Lesben? Besonders lesbische Paare entscheiden sich immer mehr dazu, gemeinsam Kinder zu bekommen und großzuziehen.
    Dort wo Kinder leben, sollte der Staat fördern! Nicht dort, wo zwei Menschen beschließen zu heiraten, oder sich zu verpartnern.
    Irgendwann muss sich die (überalternde) Gesellschaft entscheiden, ob sie traditionelle Institutionen (Ehe), oder die Zukunft (Eltern und Kinder) fördern will.

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