Nach dem differenzierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 hätte die ganze Debatte eigentlich friedlich beendet werden können: Das Gericht hat alle Argumente pro und contra eingehend gewürdigt und sorgsam abgewogen. Die konkrete gesetzliche Regelung wurde verworfen, die Mindestspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation jedoch im Grundsatz gebilligt, ja sogar ausdrücklich als erforderlich bezeichnet. Zugleich hat das Gericht die Messlatte für den Abruf der zeitweise gespeicherten Daten höher gehängt: Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen, insbesondere zu der Frage, welche Arten von Straftaten und Gefahren mittels dieses Eingriffs in persönliche Daten aufgeklärt bzw. vereitelt werden sollen.
„Quick Freeze“ ist keine Alternative
Entlang des Richterspruches ließe sich sehr rasch eine präzise Neuregelung formulieren. Leider ist dies bis heute nicht geschehen. Im Gegenteil: Die Grundsatzdebatte über die Datenspeicherung hat von Neuem begonnen – so als hätte es das Urteil nie gegeben. Die Bundesjustizministerin hat sogar einen Alternativvorschlag präsentiert – das anlassbezogene „Quick-Freeze“ von Verkehrsdaten –, den das BVerfG ausdrücklich als ungeeignet bezeichnet hatte (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. 208).
Vorläufig besteht also keine Mindestspeicherfrist für Verkehrsdaten mehr. Da der Trend zu Pauschaltarifen für Internet und Telefonie anhält, entfällt zunehmend auch die Speicherung für Abrechnungszwecke. Der Umfang der Daten, die aus diesem Grund noch vorhanden sind, geht in einigen Bereichen gegen null.
Für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ist dies ein großes Problem: Verkehrsdaten stellen einen wichtigen und häufig den einzigen Erfolg versprechenden Ermittlungsansatz dar. Nur so ließe sich aufklären, mit wem ein auffällig gewordener Straftäter bzw. Tatverdächtiger zu einer bestimmten Zeit kommuniziert hat. Im engen Sachzusammenhang steht ein weiteres Problem: Bei Straftaten im oder mit Hilfe des Internets ist die Aufklärung anhand einer bekannt gewordenen IP-Adresse regelmäßig nicht mehr möglich. Denn dazu bedarf es der Identifizierung der natürlichen Person, die hinter der dynamisch vergebenen IP-Adresse steht. Diese sogenannte Bestandsdatenauskunft läuft regelmäßig ins Leere, weil ohne Verkehrsdaten die entsprechende Verknüpfung nicht mehr hergestellt werden kann.
Respektiert das Gericht
Die Polizeibehörden haben eine Fülle von Fällen vorgelegt, in welchen die Ermittlungen unter den gegenwärtigen Bedingungen zum Scheitern verurteilt waren. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung, die das Urteil des BVerfG nicht gelesen zu haben scheinen, ficht dies nicht an. Zwar bestreitet niemand grundsätzlich, dass unsere Rechtsordnung auch im Internet Geltung beanspruchen muss. Eine lautstarke Minderheit möchte jedoch nicht akzeptieren, dass Sicherheitsbehörden die nötigen Instrumente bekommen, um nicht zuletzt strafbare Aktivitäten oder Inhalte im Internet einem bestimmten Urheber zuzuordnen. Das BVerfG, das sich auch in dieser Frage klar geäußert hat, hätte etwas mehr Respekt verdient:
„In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden. Die Möglichkeit einer individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen von einigem Gewicht bildet deshalb ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers. Soweit für entsprechende Auskünfte seitens der Diensteanbieter unter den derzeitigen technischen Bedingungen […] Telekommunikationsverkehrsdaten ausgewertet werden müssen, wirft dieses folglich keine prinzipiellen Bedenken auf.“ (2.3.2010, Rn. 260)
Leserbriefe
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Was für ein Zufall, dass ich gerade zu diesem Beitrag auf folgendes Zitat im Seitenkopf treffe:
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
Dieter Hildebrandt
IMHO:
Jegliche Art von Pauschalverdächtigung ist ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Respekt vor dem BVerfG? Im Großen und Ganzen, ja, nur ist die Einhaltung des Grundgesetzes wohl auch für diese Damen und Herren nicht losgelöst von politischem oder ideologischem Denken. Siehe z.B. die Rechtmäßigkeit des Zivildienstes/Wehrdienstes im Zuge der Geschlechtergleichheit (9 Monate Schwangerschaft ist wohl kein Argument, Abstinenz würde wohl davor schützen – wenn ich in der 3. Klasse richtig aufgepasst habe.) – Entweder ALLE oder KEINER, aber das wurde jahrelang wohl nicht so gesehen.
So etwas zieht sich wie ein roter Faden durch die deutsche Politik, die sich hin und wieder um die Verfassung drückt, beispielsweise das Verbot von Doppelstaatsbürgerschaften – eine Beschneidung des Menschenrechtes der Freizügigkeit. Und davon abgesehen eine groteske Handlung Menschen ihre zweite (dritte) Heimat zu nehmen. Ich habe das Glück von diesem Gesetz nicht betroffen zu sein, ich bin dessen Fängen knapp entronnen, aber Sie können sichergehen, dass meine Eltern durch alle Instanzen gegangen wären um meine Wurzeln eben auch in rechtlicher Hinsicht zu wahren.
“Verkehrsdaten stellen einen wichtigen und häufig den einzigen Erfolg versprechenden Ermittlungsansatz dar.” Meinen Sie die 0,01% hohere Aufklärungsquote Schleswig-Holstein etwa?
http://www.daten-speicherung.de/index.php/vorratsdatenspeicherung-fuer-001-hoehere-aufklaerungsquote/
Es ist gerade zu lächerlich, wenn Sie hier und dort Günter Krings Respekt für das Bundesverfassungsgericht fordern, aber gleichzeitig Entscheidungen des Gerichts mit Füßen treten. Sie sind mit dafür verantwortlich, dass nicht verfassungsgemäß gewählt werden kann. Schämen sollten Sie sich!
http://www.presseschauer.de/?p=1617
“…das anlassbezogene „Quick-Freeze“ von Verkehrsdaten –, den das BVerfG ausdrücklich als ungeeignet bezeichnet hatte!”
Kann mir jemand kurz den Link bzw. den vollständigen Wortlaut nennen, wo das BVerfG das Quick Freeze Verfahren für ungeeignet hält?
Außerdem finde ich es höchst interessant, dass die Passage: “als ungeeignet bezeichnet hatte!” auf einen Artikel verweist, der deutlichst zeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein völlig übertriebenes und sehr überwachendes Instrument ist.
Nicht zuletzt das BVerfG hatte ja auch aufgezeigt, dass z.B. Leute sich nicht mehr getraut haben per Telefon Seelsorgedienste und Ähnliches in Anspruch zunehmen, weil sie sich überwacht gefühlt haben! Aber sowas interessiert einen Hardliner wie UHL natürlich nicht…
Wie war das noch bei Uhl?!
Alles wird im Internet geboren…
Opportunisten…, Feiglinge, – Schade, – raus aus meiner Blogroll.
Es ist bezeichnend für die Generation des Herrn Uhl, erst mal die ganze Bevölkerung zu kriminalisieren um ihren Überwachungsaparat aufzubauen.Würde er die gleiche Energie der Fetternwirtschaft, Korruption und Steuerkriminalität widmen hätter er meinen Respekt.