Ein Staatstrojaner! Die Empörung ist groß. Doch wer hat den Trojaner überhaupt eingesetzt? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Und wer hat ihn auf welche Weisung hin entwickelt? Diese Schlüsselfragen werden seit Sonntag scheibchenweise im Nachgang geklärt. Vor den Fakten aber kam der öffentliche Aufschrei. Das ist, bei aller wohl berechtigten Kritik an den Trojanern, ziemlich symptomatisch.
Das Inhaltschaos ist, neben dem Trojaner selbst, das eigentlich Schockierende an den Enthüllungen vom Sonntag. Vor allem Piraten, CCC-Mitglieder und Privatunternehmer dienen als Experten zum Thema. Die Mehrheit in Presse und Politik ist schlicht nicht befähigt, den Fall aus eigener Expertise heraus fundiert zu bewerten.
Informiert Euch!
Das muss sich ändern. Derartige Wissenslücken sind mehr als nur eine bedenkliche Momentaufnahme. Sie sind dafür verantwortlich, dass sich Staat und Privatunternehmen immer weiter in unsere Privatsphäre hineindrängen können. Wir sind viel zu wenig sensibilisiert, was die digitale Bedrohung unserer Freiheitsrechte angeht. Eine Wohnungsdurchsuchung, ein abgehörtes Telefon, ein mitgelesener Brief – all dies sind greifbare, erfahrbare Dinge, die uns empören und betroffen machen. Ein mehr oder weniger unsichtbarer Spion auf unserer Festplatte macht hingegen viel weniger Angst. Dabei geht der Eingriff in unser Privatleben auf digitalem Wege viel tiefer. Ein hohes Maß an Sorge um die individuellen Freiheitsrechte ist hier also angebracht, weit mehr, als es heute der Fall ist. Die Aufregung um den Bundestrojaner ist also eigentlich an Weckruf an alle: Informiert Euch! Seid wachsam!
Mit ursächlich für den Trojanerskandal ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hat die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zugelassen, obgleich unter strengen Beschränkungen. Das Urteil gleicht der Erlaubnis für ein Kind, sich frei in der Süßigkeitenabteilung zu bewegen, ohne auch nur einen Blick auf all die Leckereien abseits der erlaubten Tafel Schokolade werfen zu dürfen. Ähnlich geht es den Ermittlern, die Zugriff auf eine Festplatte erhalten, ohne die Überwachungsmöglichkeiten dort nur im Ansatz ausschöpfen zu können. So ein Konstrukt muss scheitern. Deshalb kann man getrost davon ausgehen, dass das LKA Bayern wohl nicht die einzige Behörde ist, die einen gesetzeswidrigen Trojaner eingesetzt hat. Landeskriminalämter, Bundeskriminalamt und vor allem die Nachrichtendienste in Bund und Ländern müssen nun kritisch überprüft werden. Alle Online-Durchsuchungen der vergangenen Jahre müssen auf den Tisch, einschließlich der hierfür verwendeten Technik. Allen betroffenen Behörden sollte klar sein: Wer hier eine Grenze überschreitet, setzt Job und Behördenkompetenz aufs Spiel.
Die Tür bleibt auf
Die Schnüffel-Trojaner erinnern zudem daran: Wer dem Staat einmal die Türe öffnet, kriegt sie nicht wieder geschlossen. Auch die beschränktesten Überwachungs- und Ermittlungskompetenzen öffnen die Türe in unser Privatleben, und sei es nur einen Spalt weit. Es ist immer nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber sie auf Drängen der Behörden weiter aufstößt. In den vergangenen Jahren hat Deutschland Privatsphäre und Freiheitsrechte zugunsten eines diffusen „Mehr an Sicherheit“ im Kern geschädigt. Der vom CCC entschlüsselte Trojaner ist diesem Geist entsprungen. Wer nun ernstlich überrascht über diesen Fehltritt der Sicherheitsbehörden ist, ist seit 2001 mit verschlossenen Augen durch die Welt gelaufen.






















