Wenn ich in den Spiegel schaue, bin ich stolz. George W. Bush

Buch mit sieben Siegeln

Datenschützer sollen uns vor dem Zugriff des Staates und dessen Sammelwut schützen, nicht vor der Datenkrake Facebook. Im Gegensatz zu Vater Staat kann uns das Zuckerberg-Netzwerk nicht auf die Sklavengaleere schicken.

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In einem Schreiben an die Bundesbehörden moniert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass bei einigen behördlichen Internetauftritten die Übertragung von personenbezogenen Daten, „welche von den Benutzern in entsprechende Kontaktformulare zwecks Anfragen einzutragen sind, unverschlüsselt erfolgt. Dieser Sachverhalt verstößt gegen die Vorgaben des § 9 BDSG.“ Zudem weist er darauf hin, „dass die Verwendung des sogenannten ‚Facebook-like-Buttons‘ aus datenschutzrechtlicher Sicht bei Webangeboten der Bundesbehörden nicht akzeptiert werden kann.“ Die Frist für eine verbindliche Rückmeldung läuft in dieser Woche ab.

Liebwerteste Gichtlinge des Datenschutzes, die Präsenz von Bundesbehörden in sozialen Netzwerken wie Facebook ist mehr als lausig. Man muss schon mit der Lupe suchen, um irgendwelche Aktivitäten des Staates zu finden, die nicht nach der Mechanik des Web 1.0 funktionieren und auf Einweg-Berieselung der Untertanen gepolt sind.

77 People like this

Süffisanterweise wird man auf der Bund-Online-Website fündig. In der Kategorie „Einfach teilhaben“. Ich habe dieses mutige Engagement zur offenen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes sofort honoriert und befinde mich nun in Gesellschaft von 76 Menschen, die ebenfalls den datenschutzrechtlichen Sündenfall mit dem Like-Button begangen haben. Nach dem Willen des obersten Datenschützers Peter Schaar wird es allerdings nichts mit der einfachen Teilhabe im Social-Media-Kosmos. Zurück in den alten Modus schalten. Verschlüsselte Kontaktformulare reichen doch völlig aus, um das Bürgerbegehren zu artikulieren. Wo kommen wir denn hin, wenn staatliche Institutionen Barrieren abbauen und einen direkten Dialog mit der Gesellschaft suchen. Da könnte man doch die Kontrolle verlieren und schonungslose Meinungsäußerungen ernten, wie es bei der Deutschen Bahn der Fall war. Aber das wird die Datenschützer von Bund und Ländern wenig interessieren. Sie schaffen sich ihr eigenes Interpretationsbiotop in den Angelegenheiten des Internets und schwafeln von unabsehbaren Risiken, denen man im Netz ausgesetzt ist.

Sind die über 500 Millionen Facebook-Nutzer irgendwelchen Gefahren ausgesetzt und fremdgesteuert von finsteren Mächten im Reich des Mark Zuckerberg? Facebook sammelt Daten, um personalisierte Werbung anzuzeigen – ein unglaubliches Verbrechen. „Sie geben Partnern Zugriff auf die Daten, um ebenso Werbung anzuzeigen oder Features zu ermöglichen. Mehr nicht. In der Reihe der Unternehmen, die potenziell oder real an Informationen von Nutzern herankommen, ist kein einziges dabei, das mit einer Keule auf irgendwen einschlagen wird oder eine Sklavengaleere betreibt, auf der wir rudern müssen, weil wir den falschen Filmgeschmack haben“, schreibt der Kontrollverlust-Blogger Michael Seemann.

Aufweichung der Gewaltenteilung

Es sei interessant, wie selbstverständlich die Leute den Datenschutz, der ein berechtigtes Abwehrrecht gegen den Staat bedeutet, nun auf Unternehmen wie Facebook projizieren.

„Es ist ersichtlich, warum man nicht vom Staat ausgehorcht werden will. Der Staat kann einem das Leben zur Hölle machen, wenn ich bestimmten normativen Kriterien nicht entspreche. Er kann mich ins Gefängnis sperren und all meine Hab und Gut konfiszieren. Aber nichts davon kann Facebook und nichts davon will Facebook überhaupt können. Wozu also all die Aufregung“, fragt sich Seemann.

Und ich stimme ihm zu, dass man sich mit Plattformen wie Facebook gesellschaftlich und politisch auseinandersetzen sollte. Dafür benötige ich aber nicht die Kontrollobsessionen der Datenschützer des sogenannten „Düsseldorfer Kreises“, die sich hinter verschlossenen Türen permanent auf die Suche nach neuen Tätigkeitsfeldern begeben, um eine Rechtfertigung für die Existenz ihrer Apparate zu finden. Diese illustre Runde der obersten Aufsichtsbehörden aus Bund und Ländern, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes überwachen, interpretiert gesetzliche Regelungen. Juristen haben mir bestätigt, dass diese Beschlüsse keine rechtliche Bindung bewirken.

Faktisch gibt es allerdings eine Bindungswirkung, weil es sich um eine „antizipierte Verwaltungspraxis“ handelt. Antizipierte Verwaltungspraxis ist ein schöner Ausdruck für die Aufweichung der Gewaltenteilung, die wir in Deutschland erleben: Die Parteien fungieren zunehmend als Staatsträger und bauen ihren Einfluss auf die Verwaltungen aus. Die Ministerialbürokratie übernimmt im Gegenzug immer mehr Funktionen der Gesetzgebung. Ja richtig gehört, liebenswerteste Gichtlinge des Düsseldorfer Kreises, es gibt auch die eine Gesetzgebung, eine Legislative, die die Grundlage für Verwaltungshandeln schafft. Wohin die Staatsbürokraten-Herrlichkeit hinführt, kann man an den selbstherrlichen Auftritten des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar erkennen. Nur weil zufällig die deutsche Firmenzentrale von Google in Hamburg liegt, inszeniert er sich als Hüter von Hausfassaden und Gartenzäunen im Kampf gegen Street View oder als Bewahrer der Privatsphäre in seiner Kampagne gegen Tracking-Software. Wenn Parlamente die Exekutive unzureichend kontrollieren, sollten das die Bürger in die Hand nehmen. Auch der Düsseldorfer Kreis hat ein Watchblog verdient.

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    gsohn – 22.02.2011 - 18:53

    Wo die Kontrollobsessionen der Datenschützer hinführen, kann man hier nachlesen: http://m.spiegel.de/article.do?id=746787

  • Theeuropean-placeholder
    Johannes – 23.05.2011 - 13:06

    Hallo Gunnar,

    Du läßt ja wirklich kein gutes Haar an den Datenschützern. Der Datenschutz ist bei vielen Netzpolitikinteressierten ein wichtiges Thema. Auch ihre Privatsphäre wird geschützt. Wie viele Daten sie (z.B. bei Facebook) offenbaren, bleibt ihnen überlassen. Insofern fördert der Datenschutz unsere Freiheit eher, als daß er sie einschränkt.
    Sicher macht es einen Unterschied, ob der Staat personenbezogene Daten sammelt (bzw. mißbraucht), oder ob dies private Unternehmen tun. Beide müssen sich aber im legalen Rahmen bewegen.
    Du ärgerst dich über das Geschwafel der Datenschutzbeauftragten, Du sprichst von einem Interpretationsbiotop? Eine Aufklärung oder eine eigene Interpretation enthältst Du deinen Lesern aber vor. Zudem spielst Du auf Probleme an, die kaum etwas mit Datenschutz zu tun haben. Daß keine Behörde in Deiner Lieblings-Comunity aktiv ist, ist wohl eher ein Kommunikationsproblem, als ein Datenschutzproblem.
    Gunnar, ich stimme Dir in einigen Punkten zu, andere halte ich aber für überzogen. Ich hätte mich gefreut, wenn Du den Artikel nicht ganz so doktrinär und unreflektiert geschrieben hättest.

    Beste Grüße, Johannes

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