Die EU war in ihren besten Zeiten eine Art aufgeklärter Absolutismus. Alan Sked

Wer zu viel will, kann alles verlieren

Erhalt der kulturellen Vielfalt vs. Politik der universellen Menschenrechte. Über die Herausforderung aktueller Menschenrechtspolitik.

Angela Merkel ist die erste Kanzlerin in Deutschland, die ganz bewusst Menschenrechte zu ihrem Thema macht. Helmut Schmidt redete von Menschenpflichten, Helmut Kohl pflegte oft auch zweifelhafte Männerfreundschaften und mit Gerhard Schröder wurde nur noch Schlitten gefahren. Angela Merkel dagegen hat Menschenrechtsverletzungen, unabhängig davon, ob sie bei befreundeten, mächtigen oder wirtschaftlich wichtigen Staaten vorkamen, offen angesprochen.

Statt aber weiter die Erfolge der Bundesregierung zu loben oder nur Bilanz zu ziehen, will ich eine zentrale Herausforderung der Menschenrechtspolitik Deutschlands und der EU zur Diskussion stellen. Es ist so etwas wie die kondensierte Lernerfahrung der letzten dreieinhalb Jahre als Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung.

Ein Recht für alle

Der Kern der Idee Menschenrechte ist ihre universelle Gültigkeit. Menschenrechte gelten universal – oder es gibt sie gar nicht wirklich. Dieser Universalitätsanspruch ist weltweit mehr umstritten, als uns das bewusst ist.

Menschenrechte sind vorstaatliche, moralische Rechte, die jeder einzelne Mensch unabhängig von seiner Herkunft, seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Leistungen und den Umständen, unter denen er lebt, unveräußerlich besitzt. Sie sind subjektive Rechte und werden in der Regel gegenüber Staaten oder der öffentlichen Ordnung geltend gemacht.

Manches Argument gegen Menschenrechte dient nur Machterhaltsinteressen. Die Infragestellung der Universalität hat verschiedene Formen. Im Grunde geht es dabei immer um kollektive Interessen, übergeordnete Ziele oder den Erhalt von Frieden, Stabilität und kultureller Identität. Gerade der Erhalt der kulturellen Vielfalt, wozu es eine UNESCO-Konvention gibt, wird als Gegenbegriff zu den Menschenrechten in Stellung gebracht. Viele Staaten berufen sich auf ihre eigene Tradition, Religion und Kultur. Die sei nicht durch individuelle Menschenrechte geprägt, sondern durch verschiedene Formen von Gemeinschaft, denen gegenüber sich Einzelne wohlverhalten müssten, um nicht die gesamte Ordnung zu zerstören. Dieses Argument ist oft vorgeschoben und dient nur Machterhaltsinteressen. Aber es kann auch ehrlich gemeint sein, gerade dann wird unsere Gegenargumentation oft diffus.

Die zentrale Herausforderung besteht nun darin, auf diese Argumentation ehrlich und genau einzugehen und gleichzeitig selbstbewusst die Idee der Universalität zu verteidigen.

Für mich geht es dabei einerseits um die Abwehr der grundsätzlichen kulturrelativistischen Infragestellung der Universalitätsidee und zum anderen um Eingehen auf den berechtigten Wunsch anderer, ihr Leben und Zusammenleben vor dem Hintergrund eigener, nicht europäischer Erfahrungen selbst gestalten zu können.

Lieber zu viel als zu wenig diskutiert

Darin liegt ein Widerspruch, auf den die Bundesregierung eine unseren menschenrechtlichen Grundprinzipien entsprechende und zugleich politische Antwort geben muss.

Aus meiner Erfahrung muss das heißen: Wir sollten eher weniger als zu viel unter der Überschrift eines Menschenrechtes diskutieren. Wer hier zu viel will und in zu kleiner Münze zahlt, kann alles verlieren.

Die Geschichte und Tradition anderer sind anzuerkennen. Kulturelle Vielfalt sollte deshalb nur begrenzt werden, wenn menschenrechtliche Mindeststandards durch den Staat verletzt werden. Aber gerade deshalb müssen wir als westliche Regierung die wirkliche Einhaltung dieser elementaren Menschenrechte nicht auf dem Papier, sondern für jeden einzelnen Menschen erfahrbar noch stärker als bisher einfordern.

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