Der intrinsische Erkenntnisdrang der Forscher mag einem abgeklärten Journalisten fremd sein. Andrea Kamphuis

Das Datenschutzrecht muss reformiert werden

Die Debatte um Google Street View hat die Gesellschaft neu für die Belange des Datenschutzes sensibilisiert. Jetzt ist die Politik gefragt. Doch um dem digitalen Zeitalter gerecht zu werden, müssen auch die Gesetze mit der Zeit gehen.

Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren elementar verändert. Digitalisierung und grenzüberschreitender Datenverkehr, aber auch die wechselhaften Anforderungen und Wünsche der Betroffenen haben das Bundesdatenschutzgesetz zusehends altern lassen. Geltende Regelungen können mit den immer rasanter voranschreitenden Entwicklungen des Telekommunikationszeitalters nicht mehr Schritt halten. Trotzdem oder gerade deshalb ist Datenschutz keineswegs überholt. Datenschutz ist ein modernes Grundrecht und muss in seiner gesetzlichen Absicherung auch als solches wahrgenommen werden.

Datenschutz rückt ins Bewusstsein der Gesellschaft zurück

Auch der gesetzliche Rahmen für die Erhebung und Nutzung sogenannter Geodaten bedarf in diesem Zusammenhang einer Überarbeitung. Am Beispiel der aktuell geführten Debatte um Google Street View werden einige Regelungsdefizite einmal mehr deutlich. Dabei ist Street View alles andere als ein neues Phänomen. Vergleichbare Anwendungen kennen wir schon seit geraumer Zeit. Und auch Googles Pläne sind spätestens seit Beginn der Kamerafahrten im Sommer 2008 öffentlich bekannt. Auch wenn man bei der jüngeren Berichterstattung zuweilen die gebotene Sachlichkeit vermisst, wird das Thema Datenschutz durch die aktuelle Debatte erneut in das Bewusstsein der Gesellschaft zurückgeholt. Und das ist gut so.

Fakt ist, dass Street View in Teilen datenschutzrechtlich äußerst bedenklich ist. Bereits die Kamerahöhe von 2,90 m, aber auch der intransparente Umgang mit den erhobenen Daten gibt Anlass zu deutlicher Kritik. Hinzu kommt das eindeutig rechtswidrige Abgreifen von Daten privater WLAN-Netze im Zuge der Kamerafahrten. Losgelöst hiervon muss die durch Street View losgetretene Debatte nun aber auf eine breitere Basis gestellt werden. Denn zum einen ist Google deutlich mehr als Street View. Erst das Zusammenspiel sämtlicher durch Google vorgehaltener Angebote und die darüber gewonnenen Informationen machen Google als Werbeplattform so attraktiv und verschaffen dem Unternehmen das wohl umfangreichste Psychogramm unserer Gesellschaft. Zum anderen wird durch Google nur ein Teil des drängenden Reformbedarfs deutlich. Ein modernes Datenschutzgesetz muss jedoch für ausnahmslos jedes Unternehmen Regelungen vorgeben, das personenbezogene Daten insbesondere zu kommerziellen Zwecken nutzt. Die schwarz-gelbe Koalition verfolgt genau diesen Ansatz. Ausufernder Datensammelei und unkontrollierter Vernetzung mit anderen Daten im Hintergrund müssen über ein politisches Leitbild Einhalt geboten werden.

Datenschutz muss zeitgemäß werden

Einzelfallregelungen können diesem Ansatz einer umfassenden Reform jedoch nicht gerecht werden. Einzelfallregelungen liefen zudem Gefahr, auch die zweifellos positiven Aspekte von Street View, aber auch anderer technischer Neuerungen im Keim zu ersticken. Moderner Datenschutz soll solche Entwicklungen aber nicht per se verhindern. Damit sowohl die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen als auch die berechtigten Belange Dritter auch im digitalen Zeitalter weiterhin ihre Geltung haben, bedarf es moderner Gesetze, die mit Augenmaß auf vorhandene Sachverhalte, aber auch auf künftige, heute noch unbekannte Entwicklungen reagieren können. Im Fall Google wird zudem deutlich, dass nationale Regelwerke künftig durch europaweite, im besten Fall weltweit geltende Mindeststandards flankiert werden müssen.

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