An der Zeppelin Universität Friedrichshafen hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Steuer- und Europarecht und Recht der Regulierung inne. Jochum studierte an den Universitäten von Köln und Clermont-Ferrand, von 2007 bis 2009 lehrte er an der Universität Konstanz.
Zuletzt aktualisiert am 17.05.2013
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Wer einen Apfel stiehlt, wird in (nahezu) jedem Fall wegen Diebstahls verurteilt. Wer Steuern hinterzieht, geht mitunter völlig straffrei aus. Nicht nur diese Sonderregelung setzt scheinbar elementare rechtsstaatliche Grundsätze in ein schräges Licht.
Die Demokratie hat einen Rückschlag hingenommen, weil das BVerfG zu sehr auf den Nationalstaat fixiert ist. Die europäische Integration wird delegitimiert.
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Das BVerfG verbietet gemeinsames Zahlen und Ausgeben in Europa. Für den deutschen Steuerzahler die schlechteste Option: Er zahlt und zahlt. Bleibt es dabei, ist eine neue Verfassung nötig.
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Das Europarecht besagt: Hilfen der EU an einzelne Mitgliedstaaten sind in Ausnahmefällen möglich. Doch wer jetzt versucht, vorsichtige Märkte auf eine Stufe mit Erdbeben und sonstigen Naturkatastrophen zu stellen, hat den Lissabon-Vertrag eindeutig missverstanden.