Deutschland hat einen schwulen Außenminister, auch Berlins regierender Oberbürgermeister steht auf Männer, eine der bekanntesten TV-Moderatorinnen ist lesbisch – und das ist auch gut so. In einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt allerdings keiner von ihnen, dabei bestände seit 2001 dazu theoretisch die Möglichkeit: Durch die Lebensgemeinschaft können gleichgeschlechtliche Paare ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen geben. 2010 lebten laut Mikrozensus des deutschen Statistischen Bundesamts rund 23.000 (37%) der insgesamt 63.000 gleichgeschlechtlichen Paare Deutschlands in einer solchen Gemeinschaft.
Viele von ihnen würden wohl auch gerne heiraten, aber die Ehe ist für homosexuelle Paare im deutschen Recht nicht vorgesehen. Im Juni 2012 hatten Grüne und SPD im Bundestag einen Gesetzesentwurf sowie einen Antrag gestellt. Sie forderten die sofortige Öffnung der Ehe für Homosexuelle oder, sollte dem nicht stattgegeben werden, ein entsprechendes, von der Bundesregierung erarbeitetes Gesetz. Allerdings, FDP und CDU/CSU sagten Nein.
So haben gleichgeschlechtliche Partner, die in Lebensgemeinschaften leben, zwar dieselben Pflichten wie in einer Ehe – aber nur wenige der Privilegien. Sie zahlen z.B. immer noch mehr Steuern und müssen sich mit der „Ehelichung“ durch einen Notar zufrieden geben.
Ehe und Familie stehen in Deutschland laut Art. 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates. So heißt es in einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Schutzbereich umfasse „die auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Homosexuelle Paare genießen diesen Schutz nicht, was damit zusammenhängen mag, dass die heterosexuelle Ehe als Keimzelle der Familie gilt.
Gleichgeschlechtliche Paare bleiben in Deutschland deshalb immer noch Eheleute zweiter Klasse –so sehen es viele Homo-, aber auch Heterosexuelle. Müssen wir unser grundsätzliches verfassungsrechtliches Verständnis von Ehe hinterfragen? Sollte der in der Verfassung verankerte Schutz der Ehe nicht auch für solche Paare gelten, die aus Mann und Mann oder Frau und Frau bestehen?
Über diese Fragen wird seit der gescheiterten Abstimmung im Bundestag wieder gestritten. Auch wenn das eindeutige „Nein“ von CDU/CSU und FDP etwas anderes vermuten lässt: Innerhalb der Parteien ist man sich in dieser Angelegenheit längst nicht einig. Gleiches gilt für die Kirche. Die alte Dichotomie „Evangelische Kirche = liberal und offen“/„Katholische Kirche = konservativ und rückwärtsgewandt“ gilt hier nicht mehr. So haben mehrere evangelische Bischöfe einen Brief gegen die gleichgeschlechtliche Ehe verfasst. Für sie soll und muss die Ehe ein Privileg heterosexueller Paare bleiben.
In anderen europäischen Ländern ist man mit der Entscheidung schon weiter als in Deutschland: In den Niederlanden (seit 2001), Belgien (2003), Spanien (2005), Norwegen (2009), Schweden (2009), Portugal (2010) und Dänemark (2012) dürfen homosexuelle Paare ganz legal heiraten. Der Europäische Gerichtshof revidierte 2010 seine Argumentation, nach der gleichgeschlechtliche Paare kein „Familienleben“, sondern nur ein „Privatleben“ führen. Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Respekt für Familienleben) sei mit Art. 14 (Diskriminierungsverbot) vereinbar.
In Deutschland wird es mit der homosexuellen Ehe wohl noch ein wenig dauern, obwohl eine Mehrheit der Deutschen diese befürwortet. Momentan allerdings bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren nur der Gang zum Notar. Der Standesbeamte muss warten.