Berlusconi benutzt Statistiken wie ein Betrunkener den Laternenpfahl: als Stütze, nicht zur Erleuchtung. Romano Prodi

Wortfrage

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft hat sich überlebt. Nun gilt es, das Recht den Tatsachen anzupassen.

Einfache Frage – einfache Antwort: Der in der Verfassung verankerte Schutz der Ehe sollte auch für solche Paare gelten, die aus Mann und Mann oder Frau und Frau bestehen.

Im Artikel 6 des Grundgesetzes steht eben nicht drin, dass nur Frau und Mann eine Ehe eingehen können. Es ist die vorherrschende Auslegung, die die Ehe als eine auf lebenslange Verbindung gerichtete Gemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert.

Neue Absprachen

Nun ändern sich Herrschaft und Definitionen in gelebten Demokratien durch Diskussionen und neue Absprachen. Im August 2001 ist nach langer Diskussion das „Rechtsinstitut“ der Eingetragenen Lebenspartnerschaft eingerichtet worden. Diese hat sich nach zwölf Jahren schlicht überlebt.

Ein Großteil der Bevölkerung ist doch mittlerweile der Meinung, dass es zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft keinen Unterschied mehr gibt, wenn man denn den Begriff „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ überhaupt kennt und nicht sowieso von „Homo-Ehe“ spricht.
Da gilt es, das Recht endlich an die Tatsachen anzupassen. Damit auch Hella richtig von „meiner Ehefrau“ sprechen kann, oder Klaus von „meinem Ehemann“.

Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Alexander Vogt, Jan-Marco Luczak, Bernd Ostermayer.

Leserbriefe

Aus der Debatte

Streit um die gleichgeschlechtliche Ehe

Goodbye Hedonismus

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Der Wunsch homosexueller Paare nach der Ehe bestätigt den Erfolg dieses Modells. Die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe hätte außerdem Vorteile für Staat und Gesellschaft.

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von Alexander Vogt
09.09.2012

Ehe, wem Ehe gebührt

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Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen im Steuerrecht der Ehe gleichgestellt werden. Die Ehe sollte trotzdem heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben – das sagt auch das Bundesverfassungsgericht.

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von Jan-Marco Luczak
26.08.2012

Wir wollen auch Spießig

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Viele Schwule und Lesben sehnen sich nach dem gleichen Lebensentwurf wie ein Großteil der heterosexuellen Paare – die Ehe. Jetzt muss endlich der aktuelle Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

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von Bernd Ostermayer
18.08.2012

Mehr zum Thema: Homosexualitaet, Ehe, Grundgesetz

Debatte

Gottesbezug im Grundgesetz

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Gott ist mehr als eine Floskel

Ohne das Christentum wäre unser Gemeinwesen gar nicht denkbar. Auch wenn die formale Bindung zu den Kirchen schwindet, bleibt der Gottesbezug im Grundgesetz weiter wichtig und richtig. weiterlesen

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von Hermann Gröhe
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Alle Augen auf Karlsruhe

Mit der Entscheidung über ESM und Fiskalpakt steht das Bundesverfassungsgericht im Zentrum der europäischen Aufmerksamkeit. Die Kritik, sich dabei zu wichtig zu nehmen, ist nicht gerechtfertigt. Po... weiterlesen

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von Andrea Voßhoff
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Debatte

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Volk fragen statt Grundgesetz verletzen

ESM und Fiskalpakt gehen weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus. Das Bundesverfassungsgericht muss unsere Verfassung aber schützen. Das Recht dazu hat es. weiterlesen

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von Michael Efler
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