Konrad Adenauer, der Gründungskanzler der Bundesrepublik, hatte es den Deutschen einst mit auf dem Weg gegeben, das Urmotto: „Meine Herren“, so dozierte er schon 1950 kurz nach der Gründung der Republik, „politische Fragen müssen politisch und nicht juristisch gelöst werden.“
Und genau gemäß dieser Leitmaximen entschied das Karlsruher Verfassungsgericht am vorigen Mittwoch, den 12. September 2012. Die Richter wiesen die Massenanträge von Promis und 37.000 Bürgern zurück und qualifizierten die Euro-Rettungspolitik von Kanzlerin Angela Merkel als verfassungsgemäß. Aber super siegesgewiss ob des für sie positiven Richterspruches sollte sich die Bundesregierung nicht fühlen. Denn inhärent ist in dem Urteil, das die Adenauer’schen Prinzipien reflektiert, ein gefährlicher Hinweis verborgen. Und das ist nicht die Begrenzung auf 190 Milliarden Euro Haftung. Denn da wird den Politkern schon etwas Geschicktes einfallen, um aus überaus schwerwiegenden Gründen die Richtergrenze doch noch zu überschreiten.
Indem sich das Gericht aber auf den Standpunkt zurückzieht, die Beurteilung der aktuellen Euro-Not und ihre Behebung sei ausschließlich Sache der Politik, ist der Politik auch die Verantwortung zugeschoben. In Praxis bedeutet die Karlsruher Aktion nach dem Motto „Wir waschen unsere Hände in Unschuld“, dass die Politik sich die Legitimationen für die Euro-Rettung von den Wählern holen muss. Und das ist ein hoch gefährliches Spiel mit dem Feuer.
Ein negatives Votum der Deutschen über Europa
Denn erstens stellen die Richter nichts weniger fest, als dass der Bundestag, das Parlament, zum Abnick-Organ verkommt. Andernfalls hätte es doch dafür gesorgt, seine ESM-Entscheidung rechtsfest zu formulieren und die notwenige Debatte und Entscheidung dort geführt, wo sie demokratisch hingehört: ins Plenum des Deutschen Bundestags. So bleibt der Politik nur noch die Rückkehr zur eigentlichen Basis der Demokratie, dem wählenden Bürger. Deshalb hört man von vielen der Kritiker der Berliner Euro-Politik, jetzt müsse man ein Referendum, also eine Volksbefragung starten – wohlwissend, dass damit die gesamte Europapolitik Deutschlands verworfen würde.
Manche wohlmeinenden Demokraten selbst in den Regierungs- aber auch in den Oppositionsparteien formulieren ähnliche Vorschläge. Aber leider gilt für sie der klassische Satz: „Sie wissen nicht, was sie tun.“ Die Bundesregierung hingegen weiß dies sehr genau. Und straff geführt von der Bundeskanzlerin, hört man von oben keinerlei Unterstützung für eine Volksbefragung. Die nüchterne Physikerin im Kanzleramt schätzt nämlich genau ein, was dabei rauskommt – ein negatives Votum der Deutschen über Europa. Und darüber hülfe auch der geschickteste Regierungsschachzug nicht hinweg. Selbst das im äußersten Notfall von Berlin aus angerufene Bundesverfassungsgericht könnte dann nicht mehr helfen und zum Beispiel das Volksvotum juristisch für irrelevant erklären.
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