Das deutsche Wahlrecht muss reformiert werden, so will es des Bundesverfassungsgericht. Doch wie soll die Verteilung der Überhangmandate neu geregelt werden? Und warum sollten wir nicht auch auf Bundesebene kumulieren und panaschieren dürfen? Im Superlandtagswahljahr müssen Entscheidungen getroffen werden.
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Das Wahlrecht muss reformiert werden, damit der Souverän endlich diejenigen bestimmen kann, die ihm gefallen. Die typische Begegnung beim Bäcker findet nun im Internet statt, dann geht es endlich wieder um Personen, nicht nur um Parteien.
In der Einführung der Wahlpflicht liegt die Chance, Politikverdrossenheit messbar darzustellen. Das mag unsympathisch und nicht zielführend sein, aber Anstrengung ist auch konstitutiv für das Funktionieren einer Demokratie.
Zu den Aufgaben des neu gewählten Bundestages gehört schon bald eine Reform des Wahlrechts. Das geltende Recht ist in Teilen verfassungswidrig und für die Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag einen weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Eine große Wahlrechtsreform ist der falsche Weg. Denn gestärkt werden würden nur die vermeintlich großen Parteien. Dies stünde dem Wählerwillen indes mehr entgegen als mögliche Negativeffekte des aktuellen Wahlrechts.