Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt - genauso wie vorher bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Bundestag muss schnell handeln. Es geht um Rechtssicherheit und den Schutz der Bevölkerung.
2
Und wieder wurde eine Chance vertan, die Gesellschaft vor gefährlichen Menschen zu schützen. Die hohen Hürden, die Karlsruhe den Richtern der Republik nun auferlegt haben, bevor es zu einer Sicherungsverwahrung kommen darf, werden in der Praxis wohl kaum erreicht werden. Am Ende wird wieder der Täter geschützt.
2
Populistische Politik hat lange Jahre die Aufweichung der Sicherungsverwahrung für sich genutzt. Nach jedem aufsehenerregenden Mord wurden die Regelungen gelockert. Gut so, dass nun Karlsruhe eingegriffen hat. Doch: Die Bedingung der psychischen Störung verwirrt eher, als dass sie Klarheit schafft.
3
Die Furcht vor den Stammtischen hat die deutsche Politik zu immer haarsträubenderen Regelungen für Gewalttäter getrieben. Ohne dass es wirklich mehr Verbrechen gab, wurden die Gesetze immer härter. Dank Karlsruhe gilt nun auch hier, was jeder aus dem Straßenverkehr kennt: Abstand wahren!
Es gibt gefährliche Menschen und wir brauchen Schutz vor ihnen - aber das Urteil aus Karlsruhe zur Sicherungsverwahrung macht zurecht hohe Auflagen. Notwendig ist ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept, Bund und Länder stehen nun in der Verantwortung.