Wer die Linke wählt, kann gleich CDU wählen. Heiko Maas

Hintergrund

Kabel statt Kugeln

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Wikileaks demonstriert die politische Macht des Netzes. Bits gegen Bytes, Nullen gegen Einsen: Wenn an ganz normalen Tagen die Ampeln verrücktspielen und sich die elektronische Tür zum Atomwaffenbunker nicht mehr öffnen lässt, dann haben vielleicht staatlich engagierte Hacker ihre Finger im Spiel.

Background

Durch das Internet hat sich auch der Begriff des Konflikts und Kriegs gewandelt. Wirtschaftsspionage per Netz ist dabei ein altbekanntes Phänomen. Doch bisher gab es nur wenige Beispiele, die mit dem Begriff “Cyberwar” belegt wurden. So etwa der Online-Angriff auf Estland 2007, der vermutlich aus Russland gesteuert wurde. Jüngstes Beispiel ist der Computervirus Stuxnet, der möglicherweise für Software- und Steuerungsprobleme in iranischen Atomkraftwerken verantwortlich war. Das Feld möglicher Szenarien ist nahezu beliebig erweiterbar, da unter dem Begriff Cyberwars sämtliche verschiedenen Übergriffe zusammengefasst werden, die sich der Informationstechnologie bedienen: von Spionageangriffen durch Hacker, Veränderung von Seiteninhalten zum Zweck der Propaganda über das Einschleusen von Computerviren, die ganze Systeme lahmlegen, bis hin zu Denial-of-Service-Attacken, die gezielt Server überlasten, um sie zum Zusammenbruch zu bringen. Nach und nach haben sämtliche Staaten der Welt eigene Abteilungen sowohl auf militärischer als auch auf innenpolitischer Ebene kreiert, die sich mit der Bewältigung und Prävention virtueller Angriffe beschäftigen. Auch die NATO hat in Estland das Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence eingerichtet.

Probleme bereitet der internationalen Gemeinschaft vor allem, dass die traditionellen Begrifflichkeiten des internationalen Rechts nicht einfach auf eine digitale Auseinandersetzung übertragbar sind. Die erste und grundsätzlich entscheidende Frage ist, ab wann man bei einer Online-Attacke auf einen Staat von Krieg sprechen kann. Es steht außer Frage, dass solche Angriffe erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können, zum Teil auch für die Zivilbevölkerung, und schlimmstenfalls die Infrastruktur eines ganzen Landes zum Erliegen bringen können. Jedoch ist meist nicht klar, wer hinter diesen Angriffen steckt bzw. ob hinter der offensichtlichen Quelle auch der Urheber steht. Je nachdem, wer hinter solchen Attacken steckt und welche Intention er hegt, könnten solche Angriffe auch einfach nur als Verbrechen gewertet werden.

Hierin liegt jedoch eine nicht unwichtige Differenz: Während beim Verbrechen die Zuständigkeit der Bekämpfung bei innerstaatlichen Einrichtungen wie der Polizei oder den Kriminalämtern liegt, müsste im Fall eines Kriegs das Militär die Führung übernehmen. Doch was sagen Begriffe wie Angriffskrieg und Zivilisten in einer digitalen Welt aus? Wo greift die Genfer Konvention – und wo nicht?

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Meldepflicht für Hackerangriffe

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Kabel-Gate

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Cyberwar und Cyberangst

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So wahrscheinlich wie die Sichtung von E.T.

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