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Factsheet zur Debatte
Die
NPD ist eine kleine Partei, sie hat etwa 7000 Mitglieder, bei der Bundestagswahl erhielt sie nur 1,5 Prozent der Stimmen, aber sie ist eine extremistische Partei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht durch die Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung bedroht. Die
NPD ist eine Weltanschauungspartei, die einen völkischen Nationalismus propagiert, das Ideal einer rassistischen Volksgemeinschaft anstrebt und den Nationalsozialismus verharmlost.
Immer wieder wird deshalb in der Öffentlichkeit der Ruf nach einem NPD-Verbot laut. Parteienverbote sind in Deutschland jedoch nur schwer durchzusetzen. Parteien sind durch Artikel 21 des Grundgesetzes geschützt und nach den Erfahrungen der Weimarer sollte es in der Bundesrepublik nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich sein, die politische Konkurrenz durch Verbot auszuschalten.
Verfassungsfeindlichkeit allein genügt nicht
Parteienverbote können deshalb auf Antrag der Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat nur durch das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittel-Mehrheit ausgesprochen werden. Dafür reicht es allerdings nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, vielmehr muss darüber hinaus eine “aggressiv-kämpferische Haltung” gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung nachweisbar sein.
In der bundesdeutschen Geschichte wurden bislang nur zwei Parteien verboten, 1952 die Sozialistische Reichsparte (SRP), die sich als Nachfolgepartei der NSDAP verstand, und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Im Jahr 2003 war zum ersten Mal ein Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil die Antragsteller nicht bereit waren, die Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der NPD offen zu legen. Drei der acht Verfassungsrichter sahen darin ein grundlegendes Verfahrenshindernis gesehen.
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Wir müssen in der Bundesrepublik couragierter gegen Neonazis vorgehen. Der Nazi-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin hat gezeigt, dass rechtsradikales Gedankengut nach wie vor Zustimmung bei zu vielen jungen Menschen findet.
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von Wolfgang Thierse
26.05.2010
Der Kampf von Familienministerin Kristina Schröder gegen Linksextremismus bedeutet die Kriminalisierung von Gesellschaftsengagement, meint Juso-Chefin Franziska Drohsel. Ein konservatives Weltbild wird aus der Mottenkiste der Geschichte geholt, mi... weiter...
von Franziska Drohsel
09.03.2010
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Ein Verbot der NPD würde die Partei als wichtigsten Akteur im rechtsextremen Spektrum erledigen und die gesamte Szene demoralisieren. Doch im Kampf gegen Rechtsradikalismus in Deutschland braucht es noch mehr: Die Gesellschaft ist gefordert.
von Bianca Klose
26.01.2010
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Die Forderung nach einem NPD-Verbot lässt sich nicht nur schwer umsetzen und erweckt falsche Erwartungen. Trotzdem greifen Politiker gerne zu dieser Allzweckwaffe, weil sie es scheuen, eine einfache Wahrheit auszusprechen. Ausländerfeindliche, antidemokratische und neonazistische Einstellungen sind in der Bevölkerung weit verbreitet. Ausmerzen oder verbieten lassen sich diese nicht, sondern nur weiter...
von Christoph Seils
12.12.2009
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Die Forderung eines NPD-Verbots ist für Politiker das billigste Mittel, sich als beinharte Kämpfer gegen Rechtsextremismus zu präsentieren. Vielmehr wird das Thema instrumentalisiert und somit ausgehöhlt.
von Toralf Staud
12.12.2009
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Das Risiko, mit einer Verbotsklage gegen die NPD vor dem Verfassungsgericht zu scheitern, ist groß. Doch unsere Gesellschaft trägt die Verantwortung, Neonazis in Deutschland eine organisierte Basis zu entziehen. Gefährdet die Existenz der NPD unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie?
von Sebastian Edathy
12.12.2009