Die Verfassung ist doch kein Abreißkalender. Ralf Stegner

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Der Streit um das V-Wort

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Die NPD ist ein hartnäckiger Schmutzfleck auf dem ansonsten makellos gewienerten Lack der Demokratie. Deshalb fordern die etablierten Parteien immer wieder ein Verbot der bekennenden Rechtsextremen. Kritiker halten genau das aber für sinnlos.

Hintergrund

Die NPD ist eine kleine Partei, sie hat etwa 7000 Mitglieder, bei der Bundestagswahl erhielt sie nur 1,5 Prozent der Stimmen, aber sie ist eine extremistische Partei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht durch die Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung bedroht. Die NPD ist eine Weltanschauungspartei, die einen völkischen Nationalismus propagiert, das Ideal einer rassistischen Volksgemeinschaft anstrebt und den Nationalsozialismus verharmlost.

Immer wieder wird deshalb in der Öffentlichkeit der Ruf nach einem NPD-Verbot laut. Parteienverbote sind in Deutschland jedoch nur schwer durchzusetzen. Parteien sind durch Artikel 21 des Grundgesetzes geschützt und nach den Erfahrungen der Weimarer sollte es in der Bundesrepublik nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich sein, die politische Konkurrenz durch Verbot auszuschalten.

Verfassungsfeindlichkeit allein genügt nicht

Parteienverbote können deshalb auf Antrag der Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat nur durch das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittel-Mehrheit ausgesprochen werden. Dafür reicht es allerdings nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, vielmehr muss darüber hinaus eine “aggressiv-kämpferische Haltung” gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung nachweisbar sein.

In der bundesdeutschen Geschichte wurden bislang nur zwei Parteien verboten, 1952 die Sozialistische Reichsparte (SRP), die sich als Nachfolgepartei der NSDAP verstand, und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Im Jahr 2003 war zum ersten Mal ein Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil die Antragsteller nicht bereit waren, die Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der NPD offen zu legen. Drei der acht Verfassungsrichter sahen darin ein grundlegendes Verfahrenshindernis gesehen.

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Gewaltfreier Widerstand

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Couragiert gegen rechts

Wir müssen in der Bundesrepublik couragierter gegen Neonazis vorgehen. Der Nazi-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin hat gezeigt, dass rechtsradikales Gedankengut nach wie vor Zustimmung bei zu vielen jungen Menschen findet.

Der Kampf gegen Extremismus

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Links ist nicht gleich rechts

Der Kampf von Familienministerin Kristina Schröder gegen Linksextremismus bedeutet die Kriminalisierung von Gesellschaftsengagement, meint Juso-Chefin Franziska Drohsel. Ein konservatives Weltbild wird aus der Mottenkiste der Geschichte geholt, mit Geld des Familienministeriums umgesetzt und somit gefährlich – sogar für Schüler.

Grenzen des NPD-Verbots

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Umsetzung des NPD-Verbots

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Wirkungslose Allzweckwaffe

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Es geht nicht ums NPD-Verbot

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Vorgeschobener Tatendrang

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Notwendigkeit des NDP-Verbots

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Ein NPD-Verbot ist nötig und möglich!

Das Risiko, mit einer Verbotsklage gegen die NPD vor dem Verfassungsgericht zu scheitern, ist groß. Doch unsere Gesellschaft trägt die Verantwortung, Neonazis in Deutschland eine organisierte Basis zu entziehen. Gefährdet die Existenz der NPD unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie?

 
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