„Der Mensch kann nicht in einem einzelnen Lebensbereich recht tun, während er in irgend einem anderen unrecht tut.“ Mahatma Gandhi
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die langen Berliner Öffnungszeiten an Sonntagen für verfassungswidrig erklärt. Kirchen und Gewerkschaften sind sich einig: Für die Gesellschaft ist der Tag ohne Kommerz ein Gewinn. Doch Kritiker bemängeln, dass viele andere Menschen weiterhin am Sonntag arbeiten müssen.
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Am siebten Tage ruhte er ... - und bis heute sind die Sonntage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. So steht es im deutschen Grundgesetz. Doch im Alltag sieht es anders aus - Deutschland knabbert beständig am Sonntag. Und nicht nur wir.
Die Richter in Karlsruhe haben klargemacht, was jedem nicht vom Shoppingtrieb befallenen Verstand einleuchten muss: Wenn selbst Gott am siebten Tage ruht, dann müssen auch die gehetzten Erdenbürger einmal eine Auszeit machen.
Der Sonntag ist der Tag der Ruhe, er dient der Besinnung und ermöglicht es vielen Gemeindemitgliedern, ehrenamtlichen Tätigkeiten nachzugehen. Deshalb wird sich die katholische Kirche auch weiterhin für den Schutz des Sonntags einsetzen.