Das Urteil des Kölner Landgerichts löste im Juli eine kontroverse Debatte aus: Ist religiöse Beschneidung von Jungen ein Verbrechen? Die Meinungen liegen weit auseinander. Während Vertreter der großen Religionen auf die religiöse Selbstbestimmung verweisen, warnen Mediziner vor psychischen Langzeitschäden, andere räumen dem Recht der Kinder auf Unversehrtheit Vorrang ein. Der Bundestag wird voraussichtlich im September über eine gesetzliche Regelung der Kontroverse entscheiden.
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Wenn es nicht zulässig ist, einen erwachsenen Mann gegen seinen Willen zu beschneiden, warum sollte es dann bei einem Minderjährigen anders sein?
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Die Beschneidung ist eine zentrale religiöse Tradition und nicht nur im Islam fest verankert. Ein Verbot würde den Kindern schaden und unsere multikulturelle Gesellschaft spalten.
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Die Beschneidung von kleinen Jungen bietet extrem viele gesundheitliche Vorteile. Sie sollten abseits der religiösen Debatte in Europa anerkannt werden.
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Die Entscheidung des Kölner Gerichts war richtig. Wer religiöse oder andere Rechtfertigungen zur Amputation des sensibelsten Teils am Penis unterstützt, rechtfertigt in Wirklichkeit die Misshandlung von Kindern.
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Lassen derzeit Eltern ihre Jungen in Deutschland beschneiden, begeben sie sich in die Gefahr, angezeigt und auch verurteilt zu werden. Beschneidung ist keine religiöse Privatsache.
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Das Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts ist ein Fehlurteil und eine Provinzposse. Die Richter haben sich nicht am gesellschaftlichen Konsens orientiert – die Politik muss handeln.