Die Enquete-Kommission des Bundestages kämpft sich durch den Netzweltdschungel. Zentral ist dabei auch die Frage nach der Zukunft des Urheberrechtes. Ein starres System aus analogen Zeiten kann auf Dauer nicht in einer Umgebung von "Shares" und "Likes" überleben.
Das bisherige Urheberrecht ist vom technischen Fortschritt überholt worden. Die Frage ist: Was kommt jetzt? Sicher ist, dass der Schaffende weiterhin im Mittelpunkt stehen muss. Die Frage nach geistigem Eigentum lenkt da nur ab.
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Ein Urheberrecht wird immer dann eingefordert, wenn sich ein Werk medial vervielfältigen lässt. Die aus dem Verlagswesen stammenden Urheberrechtsgesetze greifen heute ins Leere, da sich Musik in der digitalen Kultur entmaterialisiert und durch Privatkopien weitergegeben wird. Abhilfe kann hier nur eine “Kulturflatrate” schaffen.
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Das Handelsabkommen ACTA wird unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Es sieht willkürliche Durchsuchungen von Privatcomputern und weitere Eingriffe in Bürgerrechte vor. Unter Internetaktivisten formiert sich weltweit der Widerstand. Sie fordern eine vollständige Rücknahme ACTAs.
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Das Internet verdient viel Geld an den Kunstschaffenden dieser Welt. Es wird Zeit, dass auch die Urheber selbst etwas vom großen Kuchen abbekommen. Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer Kulturflatrate.
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Im Streit ums "Google Book Settlement" wird immer wieder der Begriff des geistigen Eigentums beschworen. In Wirklichkeit ist aber alles nur eine Frage der richtigen Verteilung.
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Altertümlich, überflüssig, zukunftsfeindlich: Das Urheberrecht, diese uralte Institution, muss sich gerade ziemlich viel vorwerfen lassen. Das Plädoyer der Verteidigung.