Wie lange darf solide Rechtsprechung eigentlich dauern? Dem Wetzlarer Reichkammergericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurde durch Goethe einst nachgesagt, dass es Recht erst sprechen würde, wenn der Strick durchgefault wäre, mit dem eine Verfahrensakte auf seiner Dachkammer zur Lagerung aufgehängt war. Das Bundesverfassungsgericht mit seinen 16 Richtern in zwei Senaten hingegen wickelt trotz seiner sehr hohen Verfahrenslast von rund 6.200 Fällen im Jahr mehr als zwei Drittel der Klagen innerhalb eines Jahres ab.
Handelt es sich jedoch um kritische Fragen, kann auch jene Zeit zu knapp bemessen sein. So auch bei den Klagen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus und dem Fiskalpakt, mit denen sich die Bundesrepublik verpflichtet, mindestens weitere 190 Milliarden Euro zur Euro-Rettung zur Verfügung zu stellen und über deren Verfassungkonformität das Bundesverfassungsgericht entscheiden soll. Da dieser Betrag nicht gedeckelt ist, ist das tatsächliche Risiko deutlich größer. Die Kläger argumentieren nun, dass der Fiskalpakt und der ESM durch diese enorme Summe das Budgetrecht als zentral Grundfunktion des Parlamentes untergräbt – einst vom britischen Parlament in 1689 erstritten, in Deutschland 1871 dem Reichstag gewährt. Dieses Recht könnte der Bundestag nun durch den ESM und den Fiskalpakt verlieren – nicht formell, aber faktisch, da kein Geld mehr zur Verfügung stünde, das noch auszugeben wäre.
Entspricht die Summe doch mindestens zwei Drittel der Jahreseinnahmen des Bundes. Deshalb ist der ESM in den Augen einzelner Bundestagsabgeordnete, der Linkspartei und Mehr Demokratie e.V. (unterstützt von 12.000 Bürgern) schlicht und einfach verfassungswidrig. Zeitlich kritisch ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum ESM nicht nur, weil dem provisorischen Rettungsschirm EFSF in absehbarer Zeit das Geld ausgeht, sondern auch weil bei internationalen Verträgen nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten nichts mehr zu ändern oder nachzuverhandeln ist – selbst wann das Bundesverfassungsgericht zum Schluss kommt, dass einige Regelungen nicht verfassungskonform sind.
Juristen, die ihr Handwerk beherrschen
An diesem Fall stellen sich konkret zwei Fragen: Darf ein Gericht wie das Bundesverfassungsgericht, das nicht direkt durch Bürger gewählt wurde, überhaupt so eine Entscheidung treffen? Und wenn ja, wie lange darf es dafür brauchen?
Nicht alle Länder kennen Verfassungsgerichte. In Großbritannien, der Schweiz und bis vor kurzem auch in Frankreich findet man die Vorstellung ziemlich abstrus, dass ein Gericht den durch Parlament, Regierung oder Referendum repräsentierten demokratischen Willen des Volkes nachträglich abändern könnte. In dieser Logik ist inhaltlich alles mit der Verfassung vereinbar, was mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wurde. Die Bundesrepublik hingegen hat sich nach den Erfahrungen des Nazi-Regimes, in dem nicht nur die formellen Spielregeln, sondern auch die Inhalte der Verfassung mit Füßen getreten wurden, gezielt entschieden, sich in der Demokratie ein Verfassungsgericht zu leisten, das auch im politischen Betrieb auf die Einhaltung der Spielregeln aller politischen Spieler wacht, um den Rechtsstaat zu sichern.
Aus gutem Grund finden sich auf der Richterbank des Bundesverfassungsgerichtes daher Juristen, die ihr Handwerk auf höchstem Niveau beherrschen, aber unterschiedliche Karrieren durchlaufen haben: als Politiker, Professoren oder Richter an obersten Bundesgerichten und somit ein gutes Gespür für Spielregeln und ihre Wirkung haben. Gewählt werden die Richter mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat in einem sehr konsensualen Verfahren und sind damit durch die politischen Akteure selbst legitimiert. Die demokratische Entscheidung dem ESM beizutreten, ist im Bundestag und Bundesrat mit einer Mehrheit von mehr als zwei Drittel gefallen und somit demokratisch solide begründet, wird aber nun ergänzt durch eine Überprüfung, ob alle Spielregeln des Rechtsstaates eingehalten wurden.
Drei Gründe, warum Karlsruhe nicht zu langsam ist
Doch wie dringend ist nun die Entscheidung des Gerichtes? Das Verfassungsgericht nimmt sich Zeit mit der Entscheidung bis zum 12. September. Damit wird die Bundesrepublik voraussichtlich als letztes Land den ESM Vertrag ratifizieren, obwohl dieser ursprünglich am 1. Juli in Kraft treten sollte. Während das Gericht sonst Eilanträge meist innerhalb von drei Wochen entscheidet, nimmt es sich dieses Mal deutlich mehr Zeit. 58 Tage werden von der mündlichen Verhandlung bis zur Urteilsverkündung vergehen.
Ist Karlsruhe also ähnlich langsam wie einst das Reichskammergericht? Sicher nicht. Erstens, ist es deutlich schneller als der dreieinhalb Monate dauernde parlamentarische Entscheidungsweg. Zweitens besteht bereits der vorläufige Rettungsschirm EFSF, mit dem zur Zeit gerettet werden kann. Und drittens – und am wichtigsten – braucht das Gericht Zeit um ein fundiertes Urteil zu fällen. Wer die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes liest, stellt schnell fest, dass diese vergleichsweise lang sind und verschiedenste Aspekte berücksichtigen. Wahrlich keine Schnellschüsse, die man in einer Woche produziert. Und gerade bei einem so fundamental wichtigen Thema, wichtig für Demokratie und wirtschaftliche Zukunft, sollte es sich diese Zeit nehmen. Egal zu welchem Urteil das Gericht kommt, es wird damit die Weichen für den weiteren Verlauf der europäischen Integration stellen.
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