Die Welt ist ein schöner Platz und wert, dass man um sie kämpft. Ernest Hemingway

Geteiltes Erbe, gemeinsame Verantwortung

Museen sind Hüter von Kulturgeschichte, sowohl der eigenen als auch der anderer Völker. Der Streit um die Rückgabe von Kunstgütern darf daher nicht in gegenseitige Beschuldigungen ausarten. Es geht um nicht geringeres als die Bewahrung unserer Zivilisation.

In ihren Ursprüngen im 16. Jahrhundert waren die Museen Europas – damals noch “Kunst- und Wunderkammern” – jene Orte, an denen durch die Ansammlung außergewöhnlicher Dinge ein Bewusstsein für den Wert des kulturellen Erbes geschaffen und vertieft wurde. Den Luxus der systematischen Bewahrung von Gegenständen, die dem Alltagsgebrauch entfremdet wurden, leisteten sich weltweit nur ganz wenige Gesellschaften im alten China, im islamischen Orient, im neuzeitlichen Japan, in Ansätzen auch im aztekischen Mexiko. Von den Sammlungen dieser Kulturen unterschieden sich jene in Europa seit der Renaissance unter anderem dadurch, dass sie nicht nur Objekte der eigenen Tradition aufbewahrten, sondern auch Dinge, die im Zuge der kolonialen Expansion aus allen Teilen der Welt nach Europa gebracht worden waren.

Hüter des kulturellen Erbes

Aus diesem vielfach von Selbstreflexion geprägten Interesse an kultureller Vielfalt haben sich in der westlichen Welt die Wissenschaft der Kulturanthropologie und die mit ihr verbundenen Völkerkundemuseen entwickelt, die sich heute als Hüter eines substanziellen Teils des kulturellen Erbes der postkolonialen Nationalstaaten und der in diesen oft als Minderheiten lebenden indigenen Völker wiederfinden, das aber zugleich auch zum kulturellen Erbe jener zählt, die es bewahrt haben. Vor dem Hintergrund des Fehlens eigener Traditionen der Bewahrung muss das durchaus verständliche Bedürfnis nach Teilhabe an dem (oder gar der Verfügungsgewalt über das) in den Museen des Westens entstandenen Kulturerbe “der anderen” als relativ neue Entwicklung betrachtet werden.

In Ermangelung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die in unterschiedlicher Lautstärke geäußerten Ansprüche stützen sich die Nationalstaaten und indigenen Völker vor allem auf vielfach pauschale ethische Argumente. Die notwendige Überprüfung der Einzelfälle erweist die Unhaltbarkeit dieser Verallgemeinerungen und erfordert ein Handeln, das den jeweiligen Umständen angemessen ist – womit freilich noch nicht die Frage geklärt ist, ob es die Nationalstaaten oder die indigenen Völker sind, die den überzeugenderen Anspruch auf die außerhalb ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Kulturgüter besitzen. Zusätzliche Unterschiede in diesem vielschichtigen Problemfeld ergeben sich aus den besonderen Beziehungen zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und ihren zu Nationalstaaten gewordenen Kolonien gegenüber jenen Fällen, in denen sich das kulturelle Erbe anderswo erhalten hat.

Wechselseitige Anerkennung ist das Ziel

So hat etwa Dänemark die früher im Nationalmuseum in Kopenhagen verwahrten grönländischen Bestände an das Nationalmuseum in Nuuk, der Hauptstadt des autonomen Grönlands, überführt. Die USA haben 1990 in einem Gesetz die Ansprüche der auf ihrem Territorium lebenden indigenen Völker auf Gegenstände in Einrichtungen geregelt, die Fördermittel der Bundesregierung beziehen. Außerhalb derartiger Regelungen, die in den Bereich der Entkolonialisierung oder postkolonialen Beziehungspflege ressortieren, stehen einander in der Regel die anhaltende Forderung nach Rückgabe und ein Beharren auf dem Fehlen einer Rechtsgrundlage gegenüber.

Eine für beide Seiten befriedigende Lösung ist letztlich nur auf bilateralem Weg (bzw. auf multilateralem, unter Einschluss der indigenen Völker) möglich. Grundlage ist in jedem Fall die wechselseitige Anerkennung der unterschiedlichen Begründungen für den jeweiligen Anspruch und die Einsicht, dass das gemeinsame Erbe auch eine gemeinsame Verantwortung im Umgang damit bedeutet. In einer kooperativen statt konfrontativen Atmosphäre, begleitet von vertrauensbildenden Maßnahmen im Bereich von Ausstellungen und Wissenstransfer, ist ein ergebnisoffener Prozess möglich, an dessen Ende beide Seiten als Gewinner dastehen könnten.

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