Opposition ist Mist. Franz Müntefering

Mein Glaube, unser Land

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Entscheidung revidiert - Kreuze in Klassenräumen sind nicht grundsätzlich verboten. Das Urteil ist ein Sieg für die europäische Idee. Denn nur wenn wir unsere Vielfalt leben können, kann die pluralistische Gesellschaft gedeihen.

Vor einem guten Jahr schien es so, als ob der Laizismus das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen immer stärker prägen würde. Stimmen wurden lauter, die nicht zuletzt die religiöse Symbolik völlig aus dem öffentlichen Raum verdrängen wollten. Am 12. Januar 2010 erging in Straßburg ein höchst kontroverses Urteil: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte Kruzifixe in italienischen Staatsschulen für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Begründung: „Allein, ihren Symbolen täglich zu begegnen, könne“ – so die Richter – „verstörend auf Kinder wirken.“

Laizistische Intoleranz

Damals war klar: Ein solches Urteil schadet dem europäischen Gedanken, weil dieser in Anerkennung der unterschiedlichen Kulturen und Religionen das Gemeinsame betont, ohne das Eigene zu verbieten. Wer die in die Öffentlichkeit wirkende „kreuzlose“ Gesellschaft fordert, schadet denen, die um Religionsfreiheit in wirklicher Unterdrückung kämpfen. Dieses „Kruzifixurteil“ des EGMR war ein Beispiel für ein Verständnis von Säkularisierung, das von einer freiheitlichen Ordnung der Toleranz für den Glauben in eine laizistische Ordnung der Intoleranz gegen alle Religion umschlug.

Das Gericht war in die Falle getappt, anzunehmen, dass die strikte Trennung von religiösem und öffentlichem Raum der Religionsfreiheit am besten zur Geltung verhilft. Doch die bedeutet in gleichem Maße Freiheit zur Religion wie Freiheit von der Religion. Religion aber beschränkt sich nicht auf die Pflege frommer Innerlichkeit, sondern wird gelebt – in einer Vielzahl von Riten und Bräuchen. Natürlich muss auch die Freiheit von der Religion geschützt werden. Daraus leitet sich eine gewisse Neutralitätspflicht des Staates ab. Er darf nicht missionieren. Doch ein Staat, der sich auf die Gesellschaft bezieht und ihr dient, kann auch soziale Realitäten nicht ausblenden. Mit den religiösen Wurzeln europäischer Identität konfrontiert zu werden, behindert nicht die eigene Entscheidung für oder gegen (eine) Religion.

All das hat die Kleine Kammer in Straßburg verkannt. Deshalb regte sich zu Recht Widerstand. Italien kündigte gar an, das Urteil nicht umzusetzen. Im Gegenteil: Auf einmal schaute jeder Hausmeister streng danach, ob wirklich in jedem Klassenzimmer Kreuze hingen. Da dies nicht der Fall war, wurden zeitweilig sogar im Handel die Kreuze knapp. Zehn Staaten sprangen Italien als Drittintervenienten bei, andere äußerten mündlich Zustimmung.

Recht muss Recht bleiben

Daher stand die Große Kammer im Revisionsverfahren vor einem Dilemma. Sollte sie – unter öffentlichem Druck – ein einstimmiges Urteil aufheben? Wie würde danach die Unabhängigkeit des Gerichts beurteilt?

Doch die Große Kammer ließ sich nicht von politischen Erwägungen leiten, sondern sprach schlicht Recht. Sie erkannte die weltanschauliche Parteinahme und die Fehlschlüsse des ersten Urteils und revidierte sie. Ein Kreuz, so die Richter, ist und bleibt ein religiöses Symbol. Aber das allein ist nicht zu beanstanden. Es gehört zur Identität einer Nation und stört deren Pluralität nicht. Diese meint ja nicht Einheitlichkeit, sondern Vielfalt.

Italien gewährleistet Vielfalt: Es hängt ein Kreuz, aber muslimische Schülerinnen dürfen auch das Kopftuch tragen, jüdische Schüler die Kippa. Minderheiten müssen nicht nur nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen, sondern dürfen sogar ihren eigenen anbieten. In einem solchen Umfeld hat ein Kreuz – anders als die erste Instanz es bewertete – keinen einschüchternden Charakter.

Das Urteil beweist: Europa hat Raum für Vielfalt – jetzt wieder!

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    Jan Thomas Otte – 22.03.2011 - 12:11

    Danke, Herr Felmberg!

    Das Kreuz, das Symbol der Christen seit 2000 Jahren. Korrekter natürlich, seit der Konstantinischen Wende. Jetzt in der Passionszeit steht es besonders im Mittelpunkt in Gottesdiensten und Andachten. Seine beiden Balken liegen sozusagen kreuz und quer – auch auf der Straße.

    An der Kreuzung, die Fliesenkreuze im Bad, beim Lösen des Kreuzworträtsels. Und, und. Das Kreuz ist ein verbindendes Element.

    Mehr davon: http://bit.ly/e5zT5r

  • Theeuropean-placeholder
    P. Feldmann – 22.03.2011 - 21:51

    Sehr geehrter Herr Prälat Felmberg.
    Ich denke dieser Beitrag ist lesenswert, egal welcher Einstellung jemand in dieser Frage ist, denn Sie tragen hier die Bruchstücke der Diskussion in einer klaren Sprache, die tlws. zu brillanten Formulierungen findet, zusammen.

    Danke! mfG PF

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