Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern sollen auch in Deutschland umstrittene Gentests an Embryonen künftig nicht mehr strafbar sein. So hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Urteil des 5. Strafsenats erlaubt Voruntersuchungen zur Erkennung von Gendefekten bei Embryonen.
Es ist verständlich, dass Paare mit Kinderwunsch alles unternehmen, um genetische Schäden oder schwerwiegende Krankheiten ihres Nachwuchses von vornherein auszuschließen. Alle Argumente, wie sehr die Präimplantationsdiagnostik (PID) die Sorgen, Bedenken und seelischen Nöte betroffener Paare lindern könne, sind nicht einfach so von der Hand zu weisen – und schon gar nicht unter den Teppich zu kehren. Doch auch im Bewusstsein dieser Sachlage kann die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID nicht gutheißen. Denn: Es geht in dieser schwierigen Debatte um mehr als um das individuelle Glück einiger Menschen.
Auswahl zum Ziel
Warum kritisiert die evangelische Kirche dieses Urteil? Der Rat der EKD lehnt die Anwendung der PID aus folgendem Grund ab: Die Präimplantationsdiagnostik hat primär eine Auswahl zum Ziel. Menschliches Leben wird nicht um seiner selbst willen gewollt und erzeugt, sondern nur unter Vorbehalt des Bestehens der “Qualitätskontrolle”. Die PID beruht auf dem Verbrauch und der Vernichtung menschlicher Embryonen. Dies ist in unseren Augen ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde. Die Würde des frühen menschlichen Lebens verbietet, dass es als Material und Mittel zu anderen Zwecken genutzt oder erzeugt wird.
Wer sich für die Zulassung der PID ausspricht, hält die Selbstbestimmung der Eltern im Blick auf ihre Fortpflanzung für einen Wert, der auch das Recht auf eugenische Maßnahmen einschließt. Auch wenn die Präimplantationsdiagnostik künftig tatsächlich nur in Fällen eingesetzt würde, bei denen verhindert werden soll, dass bei künstlicher Reproduktion Kinder mit schwersten Behinderungen geboren werden, läge dem ein eugenischer Denkansatz zugrunde. Anders als die Richter des Bundesgerichtshofes hält die EKD außerdem Zweifel darüber angebracht, ob es bei einer so restriktiven Anwendung der PID tatsächlich bleiben würde. Die Erfahrungen mit der Pränataldiagnostik lassen eher erwarten, dass die Präimplantationsdiagnostik eben nicht auf einen engen Anwendungsbereich beschränkt bliebe, sondern auch zur Herbeiführung gewünschter Eigenschaften eingesetzt werden würde.
Die Gefahr einer Auslese
Mit anderen Worten: Die PID dient der Auswahl “gesunder” Embryonen, nicht aber einem therapeutischen Zweck. Anders als die Pränataldiagnostik bietet sie die Möglichkeit einer positiven Auslese und kann so die Einstellung zu behinderten Menschen negativ beeinflussen. Bei der Präimplantationsdiagnostik besteht also die erhebliche Gefahr, dass nicht nur “kranke” Embryonen aussortiert werden, sondern dass sich diese Auswahl in Zukunft auch auf gewünschte Eigenschaften ausweitet.
Leserbriefe
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Ach ja? Aber die Würde des Menschen ist gewahrt, wenn man ihn mutwillig schwerbehindert in die Welt setzt?
@Scrutograph
Ich bin mir nicht sicher ob Aussagen wie die Ihre tatsächlich im Interesse des Neugeborenen sprechen oder eher im Interesse von potenziellen Eltern, die sich nicht von der Natur in ihre Lebensplanung “pfuschen lassen” wollen.
Man müsste sich ja wirklich darauf einlassen; man würde sehr oft an seine Grenzen stoßen und mit ihnen ringen;
vor allem müsste man mit dem indoktrinierten Grundsatz der zu-funktionieren-habenden Leistungs- und i-Gesellschaft brechen.
Zu hohes soziales Isolationsrisiko? Angst vor existenziellen Fragen? Zerreißprobe für die Partnerschaft? Fordert zu viel Geduld und Demut? Kränkt das selbstbestimmte Ego? Tabuthema? Dann doch lieber Wunschkonzert?!
Und wer kann sich eigentlich die Behauptung anmaßen, ein behinderter Mensch könne nicht gleichermaßen unbeschwert Lebensfreude empfinden und versprühen wie alle anderen?
Trotz des unbezweifelten Jochs: Berichte aus entsprechenden Familien und Betreuungseinrichtungen sprechen auch eine sehr klare Sprache gegen Ihren flotten Einwurf:
Man kann Menschen mit ihren Behinderungen tatsächlich auf sehr wertvolle, bereichernde Art und Weise begegnen – und vor allem unbedingt menschenwürdig.
Ich konnte diese Panikmache noch nie verstehen. Sicher gibt es Gefahrenpotenzial aber wo bitte schön gib es das nicht ?
Wo wäre wir den heute wenn wir alles abgewürgt hätten was Gefahrenpotenzial birgt ?
“Menschliches Leben wird nicht um seiner selbst willen gewollt und erzeugt, sondern nur unter Vorbehalt des Bestehens der “Qualitätskontrolle”. Dies ist in unseren Augen ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde.”
Gynäkologen und Humangenetiker wissen: Jede zweite Schwangerschaft abortiert spontan. Meistens, ohne dass die betroffene Frau auch nur wußte, dass sie schwanger war. Warum? Viele dieser abortierten Embryonen weisen genetische Abberationen auf. Kämen also erbkrank auf die Welt. Ein Nichtbestehen der natürlichen “Qualitätskontrolle”.
Herr Felmberg, ist das für Sie ein “klarer Verstoß gegen die Menschenwürde”?
@christian schmidt
Manche Menschen kippen mit Mitte 40 einfach so aus den Latschen. Pech gehabt. Ihrer Argumentation zufolge darf ich also auch ein paar Mittvierziger ins Jenseits befördern- manchen von ihnen hätte es doch ohnehin erwischt?
Es ist ein Unterschied, ob eine Schwangerschaft ohne Wissen der Eltern spontan abortiert- ein wie sie schreiben häufiger, biologischer Vorgang- oder ob die Eltern vor der Implantation Embryonen nach ihren eigenen Vorstellungen aussuchen oder verwerfen. Die Embryonen die verworfen wurden, haben eben nicht die Möglichkeit sich einzunisten. Diejenigen, die die Möglichkeit erhalten, sind nach sozialen Kriterien (was den Eltern eben als wünschbar erscheint) selektiert. Das ist der Verstoß gegen die Menschenwürde. Sie dürfen nur leben, weil sie über Eigenschaften verfügen, die ihre Eltern und die Gesellschaft goutieren.
Menschen mit Mitte 40 umbringen? Unsinn. Einem Menschen gegenüber empfinden wir alle hohe ethische Verantwortung. Nicht aber einer einzelnen Zelle. Begeben Sie sich in das fiktive Dilemma, welches Reinhard Merkel in seinem Aufsatz “Rechte für Embryonen” entwirft:
“In einem biotechnischen Labor bricht ein Feuer aus. In dem Labor befinden sich zehn am Vortag in vitro gezeugte, lebende Embryonen und außerdem ein durch den Rauch bereits tief bewusstloser Säugling. Ein in letzter Sekunde in das Labor eindringender Retter erkennt sofort, dass er nur noch entweder den Säugling oder die zehn Embryonen retten kann. Gattungssolidarität hin oder her: Hätte irgendjemand ernsthafte Zweifel, wie sich der Retter entscheiden sollte? Und hätte irgendjemand solche Zweifel, wenn es nicht um zehn, sondern um hundert, ja meinetwegen um tausend Embryonen ginge?”
kompletter Text unter
http://www.zeit.de/2001/05/200105_embryonenschutz.xml
Menschen und Eizellen fallen in unterschiedliche ethische Kategorien. Nebenbei: In der westlichen Welt haben die energischsten PID- und Abtreibungsgegner meistens die wenigsten Bedenken, andere Menschen hinrichten zu lassen. (Evangelikale in den USA.)
@Alex
Hier geht es nicht um Designer-Babys, sondern um den verständlichen Wunsch mancher Eltern, ihren Kindern die oft qualvollen Krankheiten zu ersparen, an denen sie selbst leiden und häufig früh versterben. Andere Indikationen zur PID sind (zu recht, wie ich finde) verboten.
“Es ist ein Unterschied, ob eine Schwangerschaft ohne Wissen der Eltern spontan abortiert … oder ob die Eltern vor der Implantation Embryonen nach ihren eigenen Vorstellungen aussuchen oder verwerfen.”
Bisher geschieht dieses Aussuchen/Verwerfen unter ethisch deutlich bedenklicheren Bedingungen: Spontanzeugung, Pränataldiagnostik. Eine risikoreiche Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese mit Gefahr eines ungewollten Aborts des gesunden Kinds. Im Fall des befürchteten Gendefekts: Abtreibung unter Gefahr für mütterliche Gesundheit, gar als Spätabtreibung mit Tötung eines vitalen Fötus.
Das soll dem Verwerfen eines Acht-Zell-Embryos ethisch überlegen sein?