Vor elf Jahren setzte der Gesetzgeber mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein deutliches Signal zur Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen – sieben Jahre nach der Streichung des Paragraphen 175 im Jahr 1994. Dieser so schändliche Paragraph stellte bis dato von 1871 an die männliche Homosexualität unter Strafe. Seitdem hat sich vieles verändert.
Mit Trippelschritten zur Gleichberechtigung
Wir wissen aus zahlreichen Umfragen, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ablehnt und selbst ein gemeinsames Adoptionsrecht mehrheitlich befürwortet.
Bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft musste der Gesetzgeber noch erhebliche Widerstände überwinden. Bayern und Thüringen klagten 2002 gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und holten sich beim Bundesverfassungsgericht eine gehörige Ohrfeige ab. Bundesländer und Kommunen behinderten das Gesetz – und diskriminierten und diskriminieren bisweilen Lesben und Schwule weiterhin.
Das Gesetz hatte von Anfang an ein Manko: Es stellte nicht vollständig gleich. Viele Bereiche wurden ausgeklammert, denn Union und FDP blockierten im Bundesrat weitergehende Regelungen. Insbesondere im Steuer- und im Adoptionsrecht.
In den letzten Jahren haben wir uns in Trippelschritten auf die Gleichbehandlung zubewegt – ganz wichtig waren die Änderungen im Erbschaftssteuerrecht und in der Zulassung der Stiefkindadoption. Einzelne Bundesländer, wie das damals rot-rot regierte Berlin, sorgten im Landesrecht für die völlige Gleichbehandlung. Seit 2009 hat sich das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Es machte deutlich, dass es für eine Ungleichbehandlung keine Sachgründe gibt. Auch der Verweis auf Artikel 6 Absatz 1 – also der Schutz von Ehe und Familie – kann den Gleichheitsgrundsatz, der in Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung verankert ist, nicht aushebeln.
Gleiche Pflichten, gleiche Rechte
Damals urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Ungleichbehandlung bei der Hinterbliebenenrente. Weitere Entscheidungen folgten, wie jüngst zum Beamtenrecht, und stehen noch an, wie bei der Frage des Ehegattensplittings. Karlsruhe wird auch weiterhin den Gesetzgeber in allen Bereichen zur Gleichstellung verpflichten.
Da die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten bedeutet, muss sie auch die gleichen Rechte haben. Deshalb sollte gleiches Steuerrecht für alle gelten, für die eingetragene Lebenspartnerschaft genauso wie für die Ehe. Dies kostet gerade mal 30 Millionen Euro. Im Vergleich: Das Ehegattensplitting insgesamt kostet 20 Milliarden Euro. Doch Finanzminister Schäuble stellt sich quer. Schwule und lesbische Paare sind in einer steuerrechtlich schwierigen Rechtssituation. Nach verschiedenen Finanzgerichtsentscheidungen müsste die steuerliche Gleichbehandlung eigentlich erfolgen, doch dies geschieht nicht. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene steuerliche Gleichbehandlung soll nach Ansicht der Regierungskoalition erst erfolgen, wenn das Bundesverfassungsgericht auch in diesem Bereich entschieden hat. Das ist absurd und zeigt, dass Konservative wie Herr Schäuble weder den Geist der Bundesverfassungsgerichtsurteile, noch den Zeitgeist erkannt haben.
Die jetzige Initiative von 13 Abgeordneten der Union und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zur steuerlichen Gleichbehandlung ist ein begrüßenswerter Schritt, der sich aber auch im Abstimmungsverhalten niederschlagen muss.
Natürlich hat sich das Ehegattensplitting insgesamt überlebt: Denn von den 20 Milliarden, die das Splitting den Staat kostet, geht ein Großteil an Ehepaare ohne Kinder bzw. Ehepaare, in deren Haushalt keine Kinder mehr leben, weil sie inzwischen zu Hause ausgezogen sind. Neun Prozent der veranlagten Ehepaare sind kinderlos. Von den in Deutschland lebenden 13 Millionen Kindern wachsen 17 Prozent bei Alleinerziehenden auf. Es sind diese Kinder, die gefördert werden müssen und nicht das Ehegattensplitting nach dem Gießkannenprinzip. Deshalb sollten wir das Sozial- und Steuerrecht individualisieren.
Gleichgeschlechtliche Ehe selbst in katholisch geprägten Staaten
Es gibt ein überparteiliches gesellschaftliches Bündnis, das die Öffnung der Ehe fordert. Diesem Bündnis gehören neben vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen die SPD, die Grünen, Die Linke aber auch die FDP und die Lesben und Schwulen der Union an. In den USA streitet Präsident Obama für die Eheöffnung. In Großbritannien wird die Ehe für Lesben und Schwule demnächst von einer konservativ-liberalen Regierung eingeführt. In vielen europäischen Staaten – selbst stark katholisch geprägten Staaten wie Spanien – gibt es sie schon. Die Linke brachte in dieser Legislaturperiode als erste Fraktion einen Antrag zur Öffnung der Ehe ein, den die SPD im letzten Sommer noch ablehnte. Gut, dass sie ihre Position geändert hat.
Die Linke kämpft für die rechtliche und gesellschaftliche Beendigung der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Bis zum Ziel einer vollständigen gesellschaftlichen Gleichbehandlung ist es noch ein weiter Schritt, aber die gesetzliche Gleichbehandlung kann sehr schnell erfolgen. Diesen Weg sollten wir gehen. Die Öffnung der Ehe ist ein Baustein in diesem Kampf.
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