Von 1871 bis 1994 wurden Homosexuelle in Deutschland durch den Paragraphen 175 Strafgesetzbuch kriminalisiert. Aber auch im Jahr 2012 gilt die Grundgesetz-Garantie „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ nicht für Lesben und Schwule. Für sie heißt es: Alle Menschen sind vor dem Gesetz fast gleich. Damit muss Schluss sein.
Wenige Rechte, alle Pflichten
Der Wunsch schwuler und lesbischer Paare, ihrem Zusammenleben einen gesetzlichen Schutz zu geben, führte nach langem Kampf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Unsicherheit über ein verfassungsrechtliches Abstandsgebot zur Ehe wurde mit einer Ausgestaltung Rechnung getragen, bei der alle Pflichten, aber wenige Rechte im Vergleich zur Ehe übernommen wurden.
Auf dem Klageweg bis hin zum Bundesverfassungsgericht und durch beständige Überzeugungsarbeit gegenüber Parlamenten und Regierung haben wir zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft schon beinahe Gleichstand erkämpft. Ausnahmen sind noch das gemeinsame Adoptionsrecht und das Einkommensteuerrecht. Bei den hierzu beim Bundesverfassungsgericht liegenden Klagen geht der LSVD davon aus, dass das Recht zur gemeinsamen Adoption zulässig ist und die steuerliche Gleichstellung zur Ehe erfolgt. Im Ergebnis wären Ehe und Lebenspartnerschaft dann gleichgestellt und unterschieden sich nur durch den Namen.
Die Bedeutung der Ehe hat sich im Wandel der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen verändert. Was 1949 gesellschaftlich undenkbar war, ist heute eine selbstverständliche Realität. Eine Scheidung ist längst kein Makel mehr, ein schwuler Außenminister mit Lebenspartner ebenso wenig Aufregung wert wie ein Bundespräsident, der verheiratet ist, aber offiziell mit seiner Lebensgefährtin Deutschland repräsentiert. Über 60 Prozent der Deutschen finden nach einer Emnid-Umfrage die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gut.
Unabhängig von der gesetzlichen Unterscheidung stehen Ehe und Lebenspartnerschaft auf der gleichen Grundlage: Die Entscheidung zweier Menschen zur dauerhaften gemeinschaftlichen Liebe und Fürsorge und gegenseitiger Verantwortung. Gegner der Gleichstellung argumentieren häufig mit einem Vorrang der heterosexuellen Ehe, weil sie Keimzelle für Kinder sei. Es zeugt von einem merkwürdigen und wenig wertschätzenden Menschenbild, das Zusammenleben und füreinander Einstehen von Eheleuten allein auf den reproduktiven Funktionsaspekt zu reduzieren.
Abschied vom Ehegatten-Splitting
Gerne ignoriert wird dabei auch die neue Familienform der Regenbogenfamilie: gleichgeschlechtliche Paare, die Kinder haben oder Kinder bekommen wollen. Das Vorurteil, dass Kinder nur gut aufwachsen, wenn sie bei Vater und Mutter leben, wurde durch eine wissenschaftliche Studie aus Bayern widerlegt, verschiedene renommierte internationale Studien kommen zum gleichen Ergebnis.
Staatliche Gesetze sind Regeln und bilden den Rahmen für das demokratische Zusammenleben. So wie sich die Gesellschaft gewandelt hat und immer weiter wandeln wird, so hat der Staat die Aufgabe, Gesetze anzupassen. Die Regelung von Rechten und Pflichten für die staatliche Ehe ist richtig – ob diese Ehe von Mann und Frau, zwei Frauen oder zwei Männern eingegangen wird, hat den Staat nicht zu interessieren. Nach vorherrschender juristischer Meinung genügt eine einfache gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die festschreibt: „Die Ehe kann von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden.“ Die Ehe muss freilich nicht an allen Punkten so bleiben, wie sie heute ist. Ein Abschied vom bisherigen Ehegattensplitting ist eine alte Forderung des LSVD. Bis es dazu kommt, und bis die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird, müssen eingetragene Lebenspartnerschaften die gleiche steuerliche Behandlung erfahren wie Eheleute.
Diese Forderung des LSVD findet sich inzwischen in den Grundsatzprogrammen aller im Bundestag vertretenen Parteien, mit Ausnahme von CDU/CSU. Ideologische oder religiöse Vorbehalte dürfen aber nicht über der Garantie des Grundgesetzes stehen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
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