Wer gläubig ist, hat in einer liberalen Gesellschaft das Recht, seinen Glauben geradeso öffentlich zu bekennen wie der Atheist seinen Unglauben. Religion ist keine Privatsache und Religionsfreiheit kein Gnadenakt. Die Gesellschaft wiederum hat Anspruch darauf, dass dieses Recht nur in friedlicher Form wahrgenommen wird. Prozessionen und Demonstrationen, Kirchen, Konsumtempel und Synagogen sind allesamt Ausdruck jener konstitutionell garantierten Freiheit, die eine Republik erst ermöglicht.
Religionsfreiheit dient keinem Zweck
Vor diesem Hintergrund teile ich die Einschätzung Eva Quistorps, das Vordringen des Islam werde zur Nagelprobe für Religionsfreiheit, wie sie bisher in Deutschland verstanden wurde. “Die Schwachen und Friedfertigen zu schützen“ ist in der Tat eine erkennbar christlich eingefärbte Zweckbestimmung von Religionsfreiheit. Auch ich fühle mich unbehaglich, wenn mir im öffentlichen Raum ganzkörperverschleierte Frauen begegnen, Vermummte also, die mich ansehen, während ich nur einen Umriss wahrnehme. Das Gesicht ist die Sprache einer jeden Begegnung. Wer das seine ganz verbirgt, der will mir nicht von Gleich zu Gleich gegenübertreten. Der sieht mich an, wo ich nur taxieren, beobachten, spähen kann. Der bricht die grundlegende Symmetrie zwischen Menschen.
Ebenso unbehaglich aber stimmt mich die Herabstufung der Religionsfreiheit zum Gütesiegel für staatsbürgerlich wertvolles Verhalten. Eva Quistorp übersieht, dass Religionsfreiheit letztlich keinem Zweck dient. Sie ist gerade nicht das Reifezeugnis für fortgeschrittene Republiktreue, ist nicht das staatliche Placet für besonders staatsfreundliche Denkweisen, nicht die Medaille für Vorstreiter dieser oder jener politischen Projekte. Sie ist schlicht der grundgesetzlich verankerte Ausdruck dafür, dass ein freiheitlich organisierter Staat kein Recht hat, den Bürgern einen bestimmten Glauben oder Unglauben vorzuschreiben.
Der freiheitliche Staat darf den Glauben nicht politisieren
Darum ist es eine unzulässige Vermengung von individuellem Freiheitsrecht und politischer Tugendlehre, wenn Eva Quistorp einen Verhaltenskodex entwirft, der der Religionsfreiheit vorgeschaltet werden soll. Religionsfreiheit braucht keine noch so noblen Gewährungsgründe. Kein anderes Bekenntnis ist ihr vorgelagert, weder zur Gleichberechtigung von Mann und Frau noch zur Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit. Sonst wäre Religion nichts anderes als der kultische Nachvollzug der Staatsräson, vom Staat geduldet und gewährt oder eben verworfen und verboten. Der Staat würde zum Religionswächter.
Weil der freiheitliche Staat den Glauben nicht politisieren darf, sondern ihn in seiner ganzen Eigentümlichkeit respektiert, muss es dem Staat egal sein, was der Gläubige oder Ungläubige denkt. Es mag Katholiken geben, die die Schoah relativieren, antisemitische Protestanten, intolerante Muslime, verblendete Atheisten, fundamentalistische Juden und nationalistische Hindus – ebenso wie korrupte Journalisten, kriminelle Wissenschaftler und verbrecherische Künstler. Wo immer sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, müssen sie bestraft werden. Nie und nimmer aber darf der Staat die freie Ausübung des Glaubens, des Berufs, der Wissenschaft und der Kunst prinzipiell an politische Bedingungen koppeln. Es wäre das Ende der Republik, der Abschied von der Freiheit.



















Danke für Ihren Kommentar, Herr Kissler, selbst wenn man für sich seine Synthese gefunden hat, ist es immer wieder wichtig nach Anti-Thesen zu suchen um sich zu überprüfen. Eva Quistorps und Lale Aküns Meinung sind mir trotzdem lieber ;-)
“Religionsfreiheit braucht keine noch so noblen Gewährungsgründe.”
Sie braucht sie nicht, sie hat sie! Nämlich SEHR NOBLE (!), sie soll die Freiheit (!) jedes Einzelnen garantieren sich frei entfalten zu können, und sich eben auch zu seiner “Religion” bekennen zu dürfen. Wenn aber diese “Religion” impliziert daß man die Freiheit jedes Einzelnen bekämpfen und beenden will, kommen wir zu dem Streit in dem wir uns befinden.
Satanismus? Doom-Sekten? Scientology? Wahabismus?
Wenn Sie sich diesem Paradox daß man Menschen Freiheit gewähren will die die Freiheit anderer beenden wollen, nicht stellen, machen Sie es sich zu einfach.
“Der Staat würde zum Religionswächter.”
Das ist absurd. “Religionswächter” zwingen Menschen in ein faschistoides Korsett einer Einheitlichen “Religion”, wie es die “Religionswächter” im Iran tun, dies zu suggerieren ist wirklich unredlich, denn die Burka-Verbot Befürworter wünschen genau das zu verhindern. Sogenannte “Religionswächter” haben wir übrigens schon reichlich in Deutschen Parallelgesellschaften. Mit Ihrem indifferenten Begriff der “Freiheit” befördern Sie genau dieses.
“Der Staat ist kein Tugendwächter”
Ist er nicht? Er verbietet Polygamie, Pedophilie, Sodomie, Drogenkonsum, etc. – Schlimm?
“…muss es dem Staat egal sein, was der Gläubige oder Ungläubige denkt.”
Richtig. Und sobald er, sollte dieses Denken staatsfeindlich sein, dieses Denken öffentlich in Worten ausspricht, sollte der Staat eingreifen, spätestens dann wenn aus den Ideen Taten werden sollen. Im Falle der kürzlich geschlossenen Taiba-Moschee in Hamburg hat man jahrelang gewartet und auch die Entsendung von Aktivisten in Terror-Ausbildungslager geduldet bevor man eingriff. Das ist völlig falsch verstandene “Religionsfreiheit”. Sie ist nicht dafür gedacht, daß jemand seine Menschenverachtung offen propagieren, geschweige denn in die Tat umsetzen darf.“Es wäre das Ende der Republik, der Abschied von der Freiheit.”
Ich behaupte daß es genau dazu kommen wird, wenn man den Religionsbegriff, den Freiheitsbegriff und den Toleranzbegriff so unreflektiert auslegt wie viele es tun.
Ich sehe im Übrigen auch keinerlei Konflikte mit staatsfeindlichen Buddhisten, Sikh, Aleviten, Hindus, Hare-Krishna, Zeugen Jehovas, Jesiden, Mystikern, Radikalen Katholiken, Radikalen Protestanten und vielen anderen Glaubensrichtungen – Das Thema “Religionsfreiheit” ist bezüglich derer keines, weil es eben keinerlei offen aggressive, diesen Staat ablehnende Tendenzen in diesen Gesellschaften gibt. Alle friedliebenden, die Freiheit wertschätzenden Glaubensrichtungen bereichern diese Gesellschaft, auch die moslemischen Aleviten, Mystiker und die vielen moderaten Anhänger des Islam.
Aber wer die Gefahr des Politischen Islam immer noch nicht begreifen will, dem rate ich, sich nur ein wenig mit dem Koran und seinen “brisanten” Inhalten auseinanderzusetzen.
Sehr geehrter Herr Kissler,
Ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass es selbstverständlich keine „Gedankenpolizei“ geben darf. Der Staat kann und sollte – wie Sie, und auch Wilfried W. schreiben – selbstverständlich erst dann eingreifen, wenn Meinungen in gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstossender Form nach außen getragen werden oder in gesetzeswidrige Handlungen münden. Das gilt aber immer, ob es sich nun um religiöse oder andere für das gesellschaftliche Zusammenleben relevante Meinungen, Werthaltungen oder Verhaltensweisen handelt.
Mir scheint jedoch, dass Sie im Namen der Religionsfreiheit für den religiösen Glauben ein „mehr“ an Freiheit, eine Sonderrolle gegenüber anderen “gesellschaftlichen Diskussionsbeiträgen” einfordern. Kann es dem Staat wirklich „egal sein“ was seine BürgerInnen „denken“? Gilt dies auch bezüglich politischer Ideologien?
Politische Bildung zielt – in der BRD – auf die Vermittlung demokratischer Werte ab, auf eine Erziehung, in deren Mittelpunkt (zumindest theoretisch) das Anstossen eines Reflexionsprozesses steht, der zur Achtung vor der Würde des Menschen, zur Akzeptanz von Pluralismus und zur Bejahung bestimmter grundlegender Freiheiten aller Menschen führen sollte.
Die Anerkennung dieser Werte ist der Gewährung bestimmter Freiheiten (Redefreiheit, Versammlungsfreiheit..) gewissermaßen – in einer Weise, die sie bezüglich religiösen Glaubens anscheinend ablehnen – „vorgeschaltet“, als „Bekenntnis (…) vorgelagert“.
Über diese Form der historisch begründeten „streitbaren“ Demokratie, die bestimmte Freiheiten „im Namen der Erhaltung von Freiheit für alle BürgerInnen“ stärker einschränkt, als dies etwa in den USA geschieht, lässt sich natürlich trefflich diskutieren. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum politische und religiöse Ideologien unterschiedlich behandelt werden sollten. Wenn also etwa im Rahmen politischer Bildung an Schulen die Prämissen und Konsequenzen bestimmter politischer Denkgebäude letztlich auf Basis unseres Grundgestzes nicht nur diskutiert und kritisiert, sondern auch als „menschenverachtend“ gewertet werden dürfen, warum sollte dies für religiöse Weltanschauungen nicht gelten? Interessanterweise werden „Sekten“ diesbezüglich ja ohnehin schon anders behandelt als die sogenannten „Hoch“religionen?
Nein, ein freiheitlich organisierter Staat hat kein Recht, seinen Bürgern einen bestimmten Glauben oder Unglauben, eine bestimmte Meinung also, vorzuschreiben. Auch wer sich gewissermaßen “freiwillig in den Stand der Unfreiheit begeben will” (und ja, dies ist eine subjetive Wertung meinerseits) kann dies frei tun. Ob eine Frau sich frei dafür entscheidet bauchfrei oder in einer Burka in die Stadt zu gehen, sollte ihr persönlich überlassen bleiben.
Aber der Staat hat meines Erachtens das Recht, ja die Pflicht, gegenüber Intoleranz intolerant zu sein. Dazu gehört auch, bestimmte Freiheitsrechte an den Respekt vor eben diesen Rechten zu koppeln. Das gilt auch für bestimmte Aspekte der Religionsfreiheit.
@ Alexander Kissler! Da stimme ich ihnen zu. Egal was in einer Kirche, Moschee oder Synagoge gepredigt wird rüttel es nichts an der Religionsfreiheit.Stehen diese Predigten im Gegensatz zu unserer Verfassung oder dem Grundgesetz, ist es eine Straftat und damit eine Angelegenheit des Rechtsstaates, weil gegen Gesetze verstossen wird. Vor allen Dingen ist es kein Religionsstreit, wie oft verwechselt. Das Gesetz muss in diesem Fall gegen den Prediger, nicht aber gegen die Religion vorgehen,was ja gesetzeswiedrig wäre. Das gleiche Dilemma haben wir auch mit der NPD. Dort knebelt sich der Rechtsstaat mit seinen Gesetzen auch selbst.Das Mittel der Kollektivstrafe das viele für den Islam fordern ist vom Gesetz her auch nicht rechtmässig und da ist noch die Frage der Beweislast, da alleine reichen die Verse des Korans nicht aus.Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben sich auch nach 60 Jahren noch nicht überall in Deutschland breitgemacht, sind aber in solchen Lagen gefragter den je.
Ein klares und notwendiges Plädoyer für die Religionsfreiheit. Danke!