In Zeiten, da die Regierung wankt und Positionen rascher wechseln, als Wimpern klimpern können, ist es gut, dass es Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gibt. Die Bundesjustizministerin hält Kurs. Sie fühlt sich zuverlässig wohl in der Rolle der Ahnungslosen mit besten Absichten. Dieses Schauspiel war nun wieder zu bestaunen. Der Bundesgerichtshof hat die Präimplantationsdiagnostik, die keine Diagnostik ist, sondern eine verwerfende Auslese genetisch suboptimaler Embryonen, gutgeheißen.
Ein solches Prozedere nach dem Aschenputtel-Prinzip – die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen – widerstreite nicht dem Embryonenschutzgesetz. Schließlich diene der selektierende Blick einem hehren Ziel. Er verringere die Wahrscheinlichkeit, dass der entstehende Mensch an dieser oder jener Behinderung oder Krankheit leiden müsse.
Die Justizministerin improvisiert frei
Leutheusser-Schnarrenberger kommentierte: Das sei ein gutes Urteil, da es Rechtssicherheit schaffe. Es handele sich um eine schwierige individuelle Gewissensentscheidung. Die PID dürfe nicht verboten werden, weil ein Verbot der schwierigen ethischen Konfliktlage der Paare nicht gerecht werde. Alle drei Annahmen sind falsch. Alle drei Aussagen zeigen, dass Leutheusser-Schnarrenberger frei improvisiert über den tragenden Grund der Rechtsordnung, die zu wahren ihre Aufgabe sein müsste.
Juristen wünschen sich Rechtssicherheit. Sie wünschen sich Gesetze sonder Zahl, damit da keine Zufälligkeit mehr ist im Zeitenlauf, für die es nicht ein passendes juristisches Stopp- oder Vorfahrtsschild gibt. Ob es die Höhe ist der Hecken in Nachbarsgarten, der Abstand zwischen Gullydeckel und Fahrbahnrand, die Reihenfolge der Inhaltsstoffe bei Tütensuppen oder Kosmetika: Rechtssicherheit lautet das Mantra. Es besingt aber eine Chimäre. Nur auf dem Friedhof gibt es rechtssichere Luft. Der Tod und nur er schafft wirkliche Rechtssicherheit. Das Leben verläuft in lebendig widersprüchlichen Bahnen. Die Frage, ob es gut sei, ist keine Frage nach der Rechtssicherheit.
Die absolute Barbarei kann in gediegener Rechtssicherheit organisiert werden. Je totaler ein System sich gebärdet, desto energischer kann es Rechtssicherheit schaffen. Man schlage nach bei Kim Il-sung. Eine Justizministerin sollte sich nicht rein formal über Rechtssicherheit freuen. Sie sollte fragen, ob Urteile und Gesetze dem Geist und den Buchstaben der Verfassung entsprechen.
Zweitens nämlich handelt es sich beim BGH-Urteil um keine angemessene Reaktion auf eine schwierige individuelle Gewissensentscheidung. Es handelt sich um ein Urteil, das nicht die Freiheitsrechte des Individuums erweitert, sondern die Freiheitsspielräume in der Gesellschaft einengt. Basis unserer liberalen Demokratie ist die Gattungssolidarität. Kein Mensch darf sich dazu aufschwingen, einem anderen Menschen den Tod zuzuteilen. Immer haben irrtumsanfällige Menschen mit ebensolchen zu tun, keine einzige Tat kann die Menschenwürde auslöschen. Darum enden Liberalität und Freiheit und Republik genau dort, wo der Mensch einen Angehörigen derselben Gattung vernichten darf, ohne dass sein eigenes Leben auf dem Spiel steht: Sei es im Lager, sei es im Krieg, sei es in der Petrischale.
Der Mensch ist keine Monade
Drittens muss die vorgeburtliche Ausmerzung besonders risikobehafteter Embryonen nicht schon deshalb erlaubt sein, weil ein Verbot eine ethische Konfliktlage zu wenig berücksichtigte. Es sind viele ethische Konfliktlagen denkbar, die sich überwinden ließen, gäbe es nicht Verbote. Wie ist es etwa um die Konfliktlage von Menschen bestellt, die mit Straßenraub und Trickbetrug genug Geld einnähmen, um kranken Angehörigen endlich einen Erholungsurlaub spendieren zu können? Müsste man da Verständnis haben und das Verbot von Straßenraub und Trickbetrug lockern? Zudem entsteht die Konfliktlage der PID-Kundschaft doch wohl nur, weil eine hochgerüstete Fertilitätsindustrie ihre Technologie flächendeckend an den Mann bringen will.
Der Mensch ist keine Monade. Niemand ist eine Insel. Die Justizministerin arbeitet jedoch an diesem Zerrbild. Der einzelne soll so frei sein, tun zu dürfen, was die Freiheit aller gefährdet. In der Stellenbeschreibung für Leutheusser-Schnarrenbergers Amt dürfte eine solche Auffassung ein Ausschlusskriterium sein.



















Eine ausgezeichnete, klare Analyse und sinnvoll vernetzendes Denken das diese Absurditäten aufzeigt – vielen Dank!
Herr Kissler,
Sie haben offensichtlich noch nicht mit betroffenen gesprochen, die ein todkrankes Kind geboren und gepflegt haben und es hilflos im Arm hielten, wenn es vor Schmerzen schrie. Mein Sohn starb nach 6 monatigem Leid. Es ist eine Erbkrankheit mit hoher Wiederholungswahrscheinlichkeit. Noch einmal hätten wir so etwas nicht durchmachen können. Bis nach der Geburt unseres kranken Kindes wußten wir nicht, dass wir träger dieser Krankheit sind und es hätte sich auch nicht pränatal prüfen lassen. Glücklicherweise haben wir schon ein gesundes Kind. Noch einmal könnten wir alles das nicht durchstehen, so dass wir, wenn wir nicht schon ein gesundes Kind hätten, die PID auf jeden Fall in Erwägung gezogen hätten. Freunde von mir hatten ein krankes Kind, das nach einem Jahr starb und waren dann wieder schwanger. Das zweite Kind hatte die Krankheit auch. Sie hatten Fertilitätsprobleme und die Schwangerschaften waren mit hilfe künstlicher Befruchtung zustande gekommen. Ihnen wurden also wiederholt todkranke Kinder eingesetzt, während gesunde befruchtete Eizellen verworfen wurden. Soetwas und Abtreibung ist laut unserer GEsetzgebung bis zum Ende der Schwangerschaft der PID vorzuziehen…. Das ist mir unbegreiflich!!!
Wenn die Politiker nur ansatzweise, die klare, weise und vernünftige Denk- und Beurteilungsfähigkeit des Autors hätten!
Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher einfältigen Selbstsicherheit unter dieser Internet-Adresse argumentiert wird.
“Basis unserer liberalen Demokratie ist die Gattungssolidarität. Kein Mensch darf sich dazu aufschwingen, einem anderen Menschen den Tod zuzuteilen.”
Gegenbeispiele: Tötung in Notwehr ist straffrei. Niemand wird aber Notwehr ernsthaft als unethisch bezeichnen. Frauen entscheiden sich für die Abtreibung ihres ungeborenen Kinds. Angehörige entscheinden mit Ärzten, die Schmerzen von terminal Krebkranken zu lindern, auch wenn ein verfrühter Tod damit in Kauf genommen wird, oder die Beatmung oder künstliche Ernährung von Appallikern einzustellen. Das Leiden von Sterbenden unnötig zu verlängern wird gemeinhin als unethisch empfunden. Als ethisch richtig gilt: Diesen Menschen den Tod zuzuteilen. Und hier geht es tatsächlich um “Menschen”, und nicht um befruchtete Eizellen, die hier beweislos als “Menschen” deklariert werden.
Es läßt sich sogar plausibel nachweisen, dass es in manchen Situationen ethisch geboten sein kann, “einem anderen Menschen den Tod zuzuteilen”, etwa in den Szenarien des Harvard-Dozenten Marc Hauser in seinen Internet-basierten Experimenten zur moralischen Intuition.
“Kein Mensch darf sich dazu aufschwingen, einem anderen Menschen den Tod zuzuteilen.”
Herr Kissler, so einfach ist die Welt nicht. Und die meisten von uns haben das auch begriffen.
“Zudem entsteht die Konfliktlage der PID-Kundschaft doch wohl nur, weil eine hochgerüstete Fertilitätsindustrie ihre Technologie flächendeckend an den Mann bringen will.”
Nein. Sie entsteht, weil täglich Menschen mit genetisch verursachten Krankheiten ihre Ärzte aufsuchen und wissen wollen, wie sie ihre Kinder vor dem gleichen Leiden bewahren können.
Mit einer so dummen Behauptung Zustimmung beim Leser kassieren zu wollen, halte ich für ein schäbiges Manöver. Das wird dieser schwierigen Debatte nicht gerecht. Haben Sie so schwache Sachargumente, dass Sie auf die Verunglimpfung der Gegenseite zurückgreifen müssen?
“Wie ist es etwa um die Konfliktlage von Menschen bestellt, die mit Straßenraub und Trickbetrug genug Geld einnähmen, um kranken Angehörigen endlich einen Erholungsurlaub spendieren zu können?”
Das Beispiel zielt daneben. Dort geht es um den Interessenkonflikt zwischen Menschen.
Bei der PID geht es um den Interessenkonflikt zwischen Menschen und den mutmaßlichen, unterstellten, gar nicht ermittelbaren, de facto: gar nicht vorhandenen Interessen einer befruchteten Eizelle. Diesen gleiches Gewicht geben zu wollen wäre absurd.
Als Mediziner graust mir vor Ihrer unreflektiert egoistischen Einstellung, die buchstäblich über Leichen geht!
1. Natürlich ist die befruchtete Eizelle ein Mensch. Denn sie ist ein eigenständig sich entwickelnder neuer menschlicher Organismus (eigenes individuelles Genom, eigene Steuerung, die anfangs biochemisch fnktioniert, später übernimmt das Gehirn die Steuerung der Entwicklung). Lassen Sie den Embryo sich nur entwickeln und er entwickelt sich zum Neugeborenen, zum Kind, zum Erwachsenen etc.
2. Wenn wir anfangen, spezielle Kriterien (außer der Gattungszugehörigkeit) zur Voraussetzung fürs Menschsein zu machen: wer betimmt über die Kriterien? Wie willkürlich und unmenschlich ist das denn?
3. Es fällt uns nicht so leicht spontan den sehr jungen Menschen (Embryo) als vollen Menschen anzusehen, zumindest nicht so leicht, wie es uns z. B. beim Neugeborenen fällt. Schon mal nachgedacht woran das liegen mag? Die Natur hat für Menschen, die nicht nachdenken wollen (oder können) vorgesorgt und eine relative Tötungshemmung an den Anblick des Kindchenschemas (große Augen, hohe Stirn) bzw. die ausgewachsene menschliche Gestalt geknüpft. Aber der Bereich im Uterus war bis vor einigen Jahrzehnten bestens geschützt, aber auch unsichtbar. Warum sollte die Natur gegenüber den frühen Menschen eine unwillkürliche Tötungshemmung entwickeln?
4. Der ungeborene Mensch ist abhängig in einer besonderen Form. Aber nur Ignoranten verleugnen ihre eigene Abhängigkeit von vielen Faktoren, auch als Geborene. Deshalb kann die Form der Abhängigkeit niemals eine Rechtfertigung sein, den Menschen zu töten.
5. Unsere Rechtsordung basiert auf dem umbedingten Lebensrecht unschuldiger Menschen. Wenn mich jemand bedroht, ist der Angreifer nicht unschuldig und ich darf mich wehren. Ein ungeborenes Kind kann an der Mutter nicht schuldig werden. Jedoch bestünde die sehr seltene Möglichkeit, dass die Mutter an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet und behandelt werden muss. Als “unerwünschte Wirkung” könnte das Ungeborene dabei sterben. Der Tod des Ungeborenen wäre dann aber nicht Ziel, sondern leider nicht zu vermeiden. Abtreibung ist im übrigen auch nicht erlaubt, sondern rechtswidrig (aber straffrei) und genau aus diesem Grund! Wenn nicht Leben (und das meint nicht die Karriere) gegen Leben steht ist die aktive Tötung eines Menschen mit unseren demokratischen Prinzipien absolut unvereinbar.
6. In der Medizin muss der selbstbestimmte Patient Eingriffen zustimmen. Tut er dies nicht im vollen Bewusstsein der Folgen, dann darf ich ihn nicht behandeln. D. h. ich müsste ihn z. B. sterben lassen. Angst vor “der Apparatemedizin” ist gemeinhin wenig begründet. gestorben wird häufiger und normaler, als uns die Sterbehilfevertreter glauben machen wollen!