Philip Manow baut sein Buch „Die politische Anatomie demokratischer Repräsentation“ auf der These auf, dass die Demokratie Formen der Legitimation und des Selbstausdrucks der Monarchie übernommen habe. Die Selbstvollzüge der Demokratie speisten sich aus der Vorstellungswelt des Königtums. In seiner Analyse beschäftigt den Autor vor allem das Motiv des Königsmords. Er zitiert Robespierre, der angesichts der öffentlichen Enthauptung von König Ludwig XVI. gesagt haben soll: „Ludwig muss sterben, denn das Vaterland muss leben.“
Auch wenn die vergangenen acht Wochen sich für den Bundespräsidenten wie ein stets sich wiederholender Gang auf das Schafott angefühlt haben müssen, ist das nicht der Vergleich, den ich hier ziehen möchte. Das Bundespräsidentenamt ist als Amt vielmehr eines, das wir, gemäß der These von Manow, aus königlicher Zeit in unsere demokratische Kultur integriert haben. Als „Head of Nation“ ist die britische Königin mehr als nur ein „Head of State“. Unser Bundespräsident wird so gesehen wie die britische Königin, ähnlich ergeht es dem französischen Präsidenten. Von daher gelten für die Herren Bundespräsidenten ähnliche moralische Messlatten wie dereinst für unsere Könige.
Das Volk hat gesprochen
Das akklamierende Volk spielt hier eine zentrale Rolle: Das sakral legitimierte Königtum nahm seine Anleihen aus dem Königtum Jesu Christi, der irdische König war Stellvertreter des himmlischen Königs. Könige konnten vom Volk abgesetzt werden, weil das Volk in diesem König nicht mehr die Milde und Güte repräsentiert sah, für die doch Christus so bekannt ist. Nicht umsonst heißt es „Vox Populi, Vox Dei“. Die Stimme des Volkes ist die Stimme Gottes – ein Satz, der übrigens nicht etwa erst mit Marx und Engels seinen Weg in die Geschichte gefunden hat.
Nun hat wieder das Volk gesprochen, denn in seinem Namen ergehen die Urteile vor Gericht. Der Souverän ist das Volk. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf, um den legitimen Ansprüchen des Volkes Rechnung zu tragen. Anders als die sakrale Salbung ist die Zurüstung auf das oberste Amt im Staat zurücknehmbar: Aufhebung der Immunität. Wenn das Volk und sein oberster Repräsentant auf dieser Ebene aneinandergeraten, so ist das der Moment, wo der König abgesetzt wird, der Bundespräsident zurücktreten muss. Juristisches und Moralisches mischen sich an dieser Stelle. Und auch wenn es nicht eindeutig zu benennen und zu definieren ist: Es ist klar, an dieser Stelle musste Christian Wulff weg.
Weg mit der öffentlichen Moral
Das ist auch unfair – und da krankt die Republik, weil sie sich nie ganz von dem Glanz der Monarchie und ihrer sicheren Behauptung, von Gott selbst gestiftet zu sein, lösen wollte: Schuldig ist jemand, wenn er schuldig gesprochen ist, nicht aufgrund einer öffentlichen, vielleicht auch noch sakral sanktionierten, Moral, sondern weil er gegen Gesetze verstoßen hat und dieser Verstoß nachweislich bewiesen ist. Nicht Gottesurteil, sondern Rechtsstaatlichkeit. Wenn Christian Wulff in seiner Rücktrittsrede darauf hinweist, dass damit kein Schuldeingeständnis verbunden ist, dann spricht er eine Selbstverständlichkeit an, die wir aber immer wieder respektieren lernen müssen. Denn unter der Herrschaft des Rechts wesen wir alle in der Weise, wie wir früher unter der Sonne Gottes oder der Majestät des Königs gelebt haben.
Der Kopf ist ab von der Republik. Das quasi-sakrale Haupt des Bundespräsidenten abgeschlagen, alles kommt für einen Moment zum Erliegen. Was sind die Glieder denn ohne das Haupt, der Staat ohne Nation, die Politik ohne ein sie umspannend und überspannendes Kleid. Das ist der Kairos, etwas zu ändern. In Shakespeares „Macbeth“ verfinstert sich der Himmel, als der König ermordet wird. Ähnliches wird über den heutigen Morgen vom Firmament über Berlin nicht berichtet. Das ist also der richtige Moment, um als freie Wesen darüber nachzudenken, ob wir das Amt des Bundespräsidenten als Relikt aus monarchischen Zeiten wirklich behalten möchten oder nicht. Der Bundespräsident muss sterben, damit die freie und säkulare Republik leben kann.
Leserbriefe
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Interessante These.
Unabhängig davon was man am Staatsgefüge in der Struktur ändert – es muss ein Weg gesucht werden, um wieder einen sachlichen – menschenwürdigen – Umgang der Medien mit ihren Opfern (!) zu ermöglichen. Journalisten mit Schaum vorm Maul, wie bei Guttenberg, Wulff usw. oft zu beobachten waren, sind widerlich und schaden der Demokratie – selbst wenn aufgedeckte Fakten stimmen.
Dazu gehört auch, dass Selbstreinigungskräfte in den Medien verhindern was bei der Rücktrittsrede von Wulff bei Minute 3:24 zu hören ist: Das laute Flensen eine Bierflasche während der Rücktrittsrede des Präsidenten.
http://www.youtube.com/watch?v=QwywMOVSz40
Das ist primitiv!
Der Bundespräsident ist meiner Meinung nach anders zu sehen als ein Monarch. Er ist gewählt und hat das Amt auf Zeit. Es ist wichtig, dass es neben der Regierung noch eine andere, notfalls auch korrigierende Kraft in der Gesetzgebung gibt. Nur weil die Weste des Ausführenden scheinbare Flecken aufweist, ist das kein Grund das Amt an sich in Frage zu stellen.
Wo ist das Abstimmungsergebnis des Volkes das seinen Präsidenten abgewählt hat?
Gegen welche Paragraphen hat er verstossen und mit welcher Tat?
Für mich war das die erste öffentliche inszenierte Hinrichtung in der Nachkriegszeit, ein Probelauf, dem jederzeit noch weitere folgen werden.
Ich freue mich für alle redlichen Staatsbürger das dieser Präsident aufgrund der angkündigten Ermittlungen endlich eingesehen hat, das er für unsere Bürger nicht mehr tragbar ist und sein Amt niedergelegt hat. Mit den hohen Rechtsanwaltkosten hätte er besser gemeinnützige Einrichtungen unterstützen sollen. Der neu zu wählende Bundespräsident sollte eine reine Weste haben oder garnicht erst zur Wahl antreten.
Die weiterführenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft könnten für Herrn Wulff sicherlich schmerzhaft werden. Jetzt sollte er erstmal mit seiner Frau und seinen beliebten Freunden Party machen.
Die UN-Konvention gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Die Konvention ist von 159 Staaten ratifiziert (Stand Januar 2012).
Die größten Staaten (nach Einwohnerzahl) die die Konvention nicht ratifiziert haben sind Japan, ‘B R D’, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien.
… möge die ‘BRD’ komplett zurücktreten und ein ‘deutscher Frühling’ erblühen.
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
UN-Konvention gegen Korruption: Deutschland hat diese Übereinkunft unterzeichnet, jedoch bisher aufgrund einer ausstehenden Gesetzesänderung in Bezug auf die Abgeordnetenbestechung nicht ratifizieren können.