Ich kann Latein nur aus meiner Zeit als Messdiener und da kam ‘casus belli’ nicht vor. Franz Müntefering

Sex, Lügen und Denunziantentum

Bischof Mixa ist Unrecht geschehen. Alan Posener hätte nie gedacht, dass er einen solchen Satz schreiben würde. Denn der zurückgetretene Augsburger Bischof Walter Mixa ist fraglos ein bigotter Reaktionär.

Poseners zweites Gesetz lautet: “Je lauter einer über Moral schreit, desto sicherer hat er Dreck am Stecken. Beispiele: die hohe Geistlichkeit, ‘christliche’ Politiker, Islamisten. Ein Untergesetz besagt: Wahrscheinlich hat er genau den Dreck am Stecken, gegen den er wettert.“

Doch sollte man gerade jenen angeblichen Fakten misstrauen, die die eigenen Vor-Urteile bestätigen. Das Missbrauchsverfahren gegen Mixa wurde nach wenigen Tagen eingestellt. Das vermeintliche Opfer, das man vor Eröffnung des Verfahrens gar nicht befragt hatte, bestritt energisch, von Mixa missbraucht worden zu sein, weitere Zeugen gab es nicht, die ganze Sache beruhte auf Hörensagen, genauer gesagt auf Denunziation.

Erstens hätte das Verfahren gar nicht erst eröffnet werden dürfen. Vermutlich hat die Staatsanwaltschaft das nur getan, weil sie von führenden Kirchenleuten aus dem Kreis der Diözesen Augsburg und München und der Deutschen Bischofskonferenz dazu gedrängt worden war. Zweitens – und wichtiger – hätte das nicht bekannt werden dürfen. Das geschah nur, weil irgendwer aus dem Umfeld der Bischofskonferenz die Nachricht an die Presse durchgestochen hat – “unter drei“, versteht sich; das heißt, die derart unterrichtete “Augsburger Allgemeine“ durfte ihre feige Quelle nicht nennen. Die Kollegen fragten, ohne ihre Quelle zu verraten, bei der Staatsanwaltschaft nach, die dann wahrheitsgemäß bestätige, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Mixa anhängig sei. So betreibt man Rufmord.

Mixa, der “Spiegeltrinker“

Nun hatte Mixa durch sein Verhalten bis dahin gewiss der Kirche Schaden zugefügt und die Amtsbrüder sowie den Papst in arge Verlegenheit gebracht. Wir erfahren in diesen Tagen von einer ominösen Akte, die offenkundig Benedikt XVI. von seinem Nuntius in Berlin vorgelegt wurde, in der Mixa als “Spiegeltrinker“ bezeichnet wird, der sich mehreren seiner “Lustmolche“ – so nannte der Gottesmann wohl die Beteiligten an seinen feucht-fröhlichen Sauna-Abenden – auf eindeutige Weise und teilweise gegen deren Willen genähert habe. Freilich, warum erfahren wir das? Auch das wird über Journalisten, die bestimmten Kirchenkreisen nahe stehen, an die Öffentlichkeit durchgestochen. Weil man sich wohl anders gegen den Unbelehrbaren nicht zu wehren weiß als durch Rufmord.

“Spiegel Online“ zitiert die “Frankfurter Allgemeine Zeitung“, wonach Mixa auch noch Stiftungsgelder für Waisenkinder an eine in Rom lebende Person gesandt haben soll, die in einem Milieu verkehrte, “mit dem man ihn nicht in Verbindung bringen sollte“. Das Dossier habe dem Papst vorgelegen und ihn bei seiner Entscheidung über das Rücktrittsgesuch des umstrittenen Bischofs maßgeblich beeinflusst. Was haben wir uns über diese “Person“ und ihr “Milieu“ vorzustellen? Eben alles Mögliche, das ist der Sinn der Übung. Ein Lustknabe? Eine Hure? Ein jüdischer Börsenjobber? Ein Mafioso?

Mixa hat dieselben Rechte wie jeder Staatsbürger

Noch einmal: Mixa ist mir – nicht persönlich, sondern wegen seiner Äußerungen zu Israel, zu Schwulen, zu 68, zu berufstätigen Frauen, seiner Lügen, seiner Verteidigung der Gewalt gegen “schwer erziehbare“ Kinder – zutiefst unsympathisch. Mixa ist als Bischof untragbar.

Aber Mixa hat dieselben Rechte wie jeder andere Staatsbürger auch. Dazu gehören seine Persönlichkeitsrechte, die daraus folgen, dass die Würde des Menschen unverletzbar ist. Doch jene Würde, die zu schützen oberste Pflicht des säkularen Staats ist, gilt in der katholischen Kirche, so scheint es, nicht. Jedenfalls nicht für jene, die bei Benedikt XVI. in Ungnade fallen.

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    Heinrich Thonet – 22.06.2010 - 15:05

    Bezüglich der Persönlichkeitsrechte bin ich ganz beim Autor.
    Aber wo ich ihm nicht folgen kann ist, dass er nur jene sympathisch findet, die seiner Meinung sind. Das ist gelinde gesagt ein Armutszeugnis und erinnert fatal an die linke totalitäre Diktatur der ach so Toleranten in unserer Gesellschaft (und auch dazumal).
    Entscheidend können doch nur die Argumente sein und auch wenn dies nicht der Fall ist, gebührt immer noch der Respekt.

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    Walter Korinek – 22.06.2010 - 17:35

    Ein im besten Voltaire’schen Sinn verfasster Beitrag. Zur Erinnerung: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.” (Voltaire)
    Es ist wichtig – und da hat der Autor meine volle Zustimmung -, dass unsere Freiheitsrechte uneingeschränkt für alle gelten unabhängig davon, was sie sich sonst zuschulden kommen ließen. Allerdings heißt das auch, dass kein Amt, was auch immer es sein mag, vor juristischer Verfolgung schützen darf.
    In unserer Mediengesellschaft sind beide Positionen in Gefahr verdrängt zu werden. Eine solche Verteidigung des Rechtsstaats wie sie Alan Posener hier leistet, verdient deshalb Anerkennung – fast muss man sagen “leider”, denn es ist keine Selbstverständlichkeit in der journalistischen Landschaft.

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    Max Rudolph – 22.06.2010 - 21:01

    Die ominöse Akte ist genauso eine Verleumdung, wie die haltlosen sexuellen Mißbrauchsvorwürfe gegen Bischof Mixa. Gibt es für die öminöse Akte Beweise? Nein! Ich finde es eine für eine Unverfrorenheit wenn man Gerüchte als Tatsachen darstellt.
    Mixa war bei den Gläubigen und Jugendlichen sehr beliebt. Auch als Militärbischof war er bei den
    S oldaten sehr beliebt. Er hat die Wahrheit gesagt und die können manche nicht vertragen. Deshalb hat man ihn verleumdet. Es war und ist eine regelrechte Medienhetze gegen einen guten Bischof. Es gäbe in unserem Land einen anderen Mißstand zu beseitigen.
    Jeden Werktag werden in Deutschland etwa 1000 Kinder schwerstens mißhandelt ,mit Todesfolge, durch Abtreibung. Laut Aussage vom Kinderschutzbund werden jährlich etwa 400 000 Kinder Sexuell mißbraucht. Aber nicht wie man es der öffentlichkeit weissmachen will. in der kath. Kirche,dort es laut Kriminalstatistik gerade 0,06 %. der hauptsächliche sexuelle Mißbrauch findet in Heimen, Vereinen, Familien, Nachbarn statt. Aus einem Volk der Erfinder und Dichter, wurde ein Volk der Kinderschänder. Ich schäme mich als Bürger eines solchen Volkes.

  • Theeuropean-placeholder
    Heinrich Thonet – 23.06.2010 - 14:59

    Ich bin ganz Ihrer Meinung. Jetzt offenbart sich die “Toleranz” der sich selber bezeichnenden Toleranten.

  • Theeuropean-placeholder
    Gregor Stefan – 23.06.2010 - 00:08

    @Herr Max Rudolph: In welcher Welt leben sie denn? Sind wir in der Zeit des finsteren Mittelalters, wo die Kirche und ihre Pfaffen unantastbar waren und schon damals alles von Gott verbotene mit jeder erdenklichen Kreatur getrieben hat? Mein lieber Herr Rudolph, sind die Aussagen der betroffenen denn nicht überzeugend genug? Ihre Meinung sich als Deutscher zu schämen kann ich nicht nachvollziehen. Ich schäme mich mehr wegen der Kirche als Institution, als Ort der Unterschlupf bietet für Lügen etc. und das ich von dieser Institution getauft wurde. Von der ERBSÜNDE wurde ich von DENEN gereinigt. Welcher Zynismus!

    Jeder spricht nur von dem “ach so gescholtenen Mixa”. Was ist mit den Opfern, die, was noch das allerschlimmste ist, von der kath. Kirche verleugnet wurden?
    Mir ist die rechtsstaatliche Unantastbarkeit ein Rätsel. Solange jemand nichts Unrechtmäßiges getan hat oder seine Schuld evtl. noch nicht bewiesen ist, sollte der Staat schützen. Keine Frage! Wenn die Schuld jedoch eindeutig und bewiesen ist, warum sollte dann der Staat, bzw. das Gesetz noch schützen? Soll man Unrecht mit Recht schützen? Warum sind Gesichter von Kinderschändern und Vergewaltigern in den Medien verschleiert, WARUM? Sollte man sich denn nicht gegen solche Subjekte schützen können?
    Beruflich bin ich im Moment in den USA. Hier ticken die Uhren diesbezüglich sehr viel anders. Es gibt hier Zeitungen mit hoher Auflage, die Gesetzesbrecher abbilden. Klar, nicht jeder dumme Ladendiebstahl müsste veröffentlicht werden, aber möchten wir uns und unsere Kinder nicht vor Drogendealern und Kinderschändern schützen können. Unser toller Rechtstaat gibt mir nicht diese Möglichkeit.

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    Thomas A. Höck – 23.06.2010 - 10:15

    Was unterscheidet eigentlich ein “Geheimdossier” von dem berühmten Dolch im Gewande? Der Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars) ist ein grundrechtsgleiches Recht und gilt als unerlässliches Element von Rechtsstaatlichkeit. Gegen Geheimdossiers über sie können Betroffene sowenig ausrichten wie gegen ein Messer im Rücken. Alleine schon die Tatsache, dass Geheimdossiers, die für den Papst bestimmt waren und dort angeblich Wirkung gezeigt haben anschliessend auch noch mehreren Zeitungsredaktionen zugespielt werden, belegt die Heimtücke im Vorgehen der Mixa-Gegner.

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