Die neue Regierung ist im Amt, CDU, CSU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag über viele Fragen verständigt, über Wichtiges genauso wie über Belangloses. Nur über eine elementare Frage der Demokratie, der sie sich in den kommenden beiden Jahren annehmen müssen, schweigen sich die Koalitionspartner bislang aus: über die Reform des Wahlrechts.
Zwei Optionen
In der Expertendiskussion zeichnen sich bislang grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege ab, das Wahlrecht zu reformieren. In einer kleinen Lösung würden an dem seit 1949 praktizierten personalisierten Verhältniswahlrecht nur kleine Korrekturen vorgenommen. Die einfachste Möglichkeit wäre es, dem Wähler nur noch eine Stimme zu geben, mit der er zugleich den Direktkandidaten wählt und die Liste der Partei. Der Wähler könnte seine Stimmabgabe in diesem Fall nicht mehr zwischen Erst- und Zweitstimme splitten. Zwar könnte es weiterhin zu Überhangmandaten kommen, aber nicht mehr zum negativen Stimmgewicht. Doch da angesichts des Fünfparteiensystems die Zahl der Überhangmandate weiter zunehmen wird und Wahlergebnisse weiter verzerrt würden, wäre es wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich das Bundesverfassungsgericht auch mit den Überhangmandaten an sich beschäftigen müsste.
Zweitens könnte der Gesetzgeber Überhangmandate ganz abschaffen, zum Beispiel indem in einem solchen Fall das Direktmandat, auf das die geringste Zahl an Stimmen entfallen ist, gestrichen wird. Oder es wird die Verrechnung zwischen den Landesverbänden vorgeschrieben, sodass Überhangmandate erst dann entstünden, wenn eine Partei bundesweit mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.
Doch auch über eine große Lösung, über eine grundlegende Novellierung des Wahlrechts und die Einführung eines Mehrheitswahlrechts wird diskutiert. Ein sogenanntes “Grabenwahlsystem” hat in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Mainzer Politologe Jürgen Falter ins Gespräch gebracht. Die eine Hälfte des Bundestages würde sich demzufolge aus den gewählten Direktkandidaten zusammensetzen, die andere Hälfte gemäß der Prozentverteilung der Zweitstimme. Nicht mehr allein die Zweitstimmen würden also über die Zusammensetzung des Parlaments entscheiden, die großen Parteien würden zulasten der kleinen gestärkt.
Doch auch jene Stimmen, die die Einführung eines reinen Mehrheitswahlrechts nach dem Vorbild von Frankreich oder Großbritannien fordern, um die Stabilität des politischen Systems in Deutschland zu sichern, mehren sich. Zweitstimmen und Landeslisten würden abgeschafft. Nur noch jene Kandidaten, die einen Wahlkreis direkt gewinnen, würden in den Bundestag einziehen. Für eine solch umfassende Änderung des Wahlrechts macht sich zum Beispiel Alt-Bundespräsident Roman Herzog stark.
Der kleine Kompromiss
Die FDP, die ja nun wieder in der Regierung sitzt, wird einer solchen Änderung des Wahlrechts deshalb sicherlich nicht zustimmen. Also wird es wohl zu einer kleinen Lösung kommen. Die Verfassung stünde allerdings auch einer großen Lösung nicht entgegen. Ausdrücklich schrieben die Richter in ihr Urteil zum negativen Stimmgewicht, der Gesetzgeber dürfe “das Verfahren der Wahl zum Deutschen Bundestag als Mehrheitswahl oder als Verhältniswahl gestalten”. Er dürfe auch beide Wahlsysteme miteinander verbinden, “indem er eine Wahl des Deutschen Bundestages hälftig nach dem Mehrheits- und hälftig nach dem Verhältniswahlprinzip zulässt (Grabensystem)”.














