Wenn der Mensch nur noch Multitasking macht, dann kommt er nicht mehr zum Nachdenken. Frank Schirrmacher

Kern des Problems

Der Atomwaffensperrvertrag von 1968 verhinderte lange einen Missbrauch der Nukleartechnik. Dabei sind seine Ziele noch lange nicht erreicht.

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Der 1970 in Kraft getretene Nichtverbreitungsvertrag (NVV), im Volksmund auch Atomwaffensperrvertrag genannt, ruht auf folgenden drei Säulen: Nukleare Nichtverbreitung (Art. I und II), nukleare Abrüstung (Art. IV) und gegenseitige Unterstützung bei der friedlichen Kernenergienutzung (Art VI).

Kernwaffenstaaten mit Kernwaffenarsenalen, die die Menschheit ausrotten konnten, Kernenergienutzung nur bei wenigen und Schwellenstaaten, die Interesse am Besitz von Kernwaffen hatten: Das war die Situation Ende der 60er Jahre. Der Nichtverbreitungsvertrag hat einen Beitrag geleistet, diese Problematik signifikant zu verringern.

Er konnte aber die (zunächst) heimliche Nuklearbewaffnung der Staaten Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea nicht verhindern. Ein nach den Erfahrungen mit Irak erstelltes Zusatzprotokoll von 1993 erlegt zusätzliche Pflichten auf beziehungsweise fordert weitere Zugeständnisse ein. Die Unterzeichnung ist freiwillig, wird aber im Rahmen der Nuclear Suppliers Group (NSG) für Importe von kerntechnisch relevantem Material gewöhnlich gefordert.

Da das Ausstiegsszenario für den NVV in Artikel X einen großen Interpretationsspielraum zulässt, liebäugeln einige Länder mit der Kündigung des NVV, um der Überwachung zu entgehen und souverän entscheiden zu können, ob sie Kernwaffen entwickeln wollen. Wesentliche Teile des kerntechnischen Know-hows dafür haben sie unter dem Deckmantel der friedlichen Nutzung bereits angesammelt. Iran und Syrien stehen im Verdacht, diesen Weg einzuschlagen und es wird befürchtet, dass dann ein Dominoeffekt in dieser Region entsteht, so dass weitere (große) Länder eventuell Kernwaffen für ihre nationale Sicherheitsstrategie entwickeln wollen.

Die Nichtverbreitungswirkung des NVV ist also in höchster Gefahr.

Unbegrenzte Verlängerung des NVV und CTBT

Im NVV war festgelegt worden, dass 25 Jahre nach Inkrafttreten, also 1995, eine Überprüfung des NVV stattfinden sollte und dieser dann gegebenenfalls auf unbegrenzte Zeit verlängert werden sollte. Um die vielen NVV Mitglieder von dem Willen zur Abrüstung zu überzeugen, wurden insbesondere von US-amerikanischer Seite die Verhandlungen zu einem umfassenden Kernwaffenteststopp-Abkommen (engl. Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty, CTBT) 1994 ins Leben gerufen und stark vorangetrieben. Auch Indien und Pakistan waren intensiv an den Verhandlungen beteiligt. Nachdem die unbegrenzte Verlängerung des NVV, nicht zuletzt dank dem großen Geschick des Konferenzleiters Dhanapala, vereinbart und unterzeichnet war, erlahmte das Interesse der Kernwaffenstaaten am CTBT. Er wurde dennoch zur Zeichnung aufgelegt, ist aber bisher nicht in Kraft getreten, weil 8 Staaten bisher nicht ratifiziert haben, deren Ratifikation aber Bedingung für sein Inkrafttreten ist. Die vereinbarten Überprüfungskonferenzen zum NVV brachten keine wirklichen Fortschritte mehr. In der Überprüfungskonferenz 2000 wurde zwar ein 13-Punkteplan vereinbart zur Stärkung des NVV-Systems, der aber in der Realität von den Kernwaffenstaaten kaum befolgt wird. Die Überprüfungskonferenz 2005 war ein Desaster, weil sich die Kernwaffenstaaten nicht zu dem geringsten Zugeständnis bezüglich Abrüstung einließen. Daher wird von einigen Experten prognostiziert, dass die Überprüfungskonferenz 2010 ein ähnliches Ergebnis bringen wird, wenn nicht Präsident Obama das Steuer herumreißt, wofür es durchaus Anzeichen gibt. Allerdings werden sich viele Länder nicht damit zufrieden geben, dass die Kernwaffenstaaten eine deutliche Reduzierung der Kernwaffen, die sie ohnehin nicht mehr zu benötigen glauben, als Abrüstung ausgeben.

Wenn man bedenkt, dass trotz aller internationalen und bilateralen Verträge die beiden wichtigsten Atommächte USA und Russland noch immer über jeweils rund 2.200 einsatzbereite Kernwaffen verfügen, kann von einer substantiellen nuklearen Abrüstung keine Rede sein.

Friedliche Nutzung – der Weg zur Kernwaffe?

Die gegenseitige Unterstützung bei der friedlichen Kernenergienutzung hat bisher funktioniert, ist aber bei einer weiteren Nutzung des kerntechnischen Know-how für den Bau von Kernwaffen in ernster Gefahr. Es hilft jedoch nicht, einfach die gegenseitige Unterstützung zu stoppen, weil damit auch der Dialog zu Ende wäre. Eine Stärkung der internationalen Überwachungssysteme von NVV und CTBT ist der richtige Weg, um Transparenz ins System zu bringen. Es ist durchaus denkbar, die Überwachung so zu steigern, dass ein heimlicher Bau und erst recht der Test von Kernwaffen künftig nicht mehr möglich sein wird. Es ist auf jeden Fall besser und billiger, Überwachungsregime zu verbessern und neue Methoden dafür zu entwickeln als weiterhin Kernwaffen zu bauen und einsatzbereit zu halten.

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